Meldungsdatum: 31.05.2021

Lockerungen für Kultureinrichtungen des Kreises

Besuch des Niederrheinischen Freilichtmuseums voraussichtlich bald ohne Terminbuchung möglich

Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten ab Inkrafttreten der Inzidenzstufe 2, also für den Kreis Viersen voraussichtlich ab Montag (abhängig von der Veröffentlichung einer entsprechenden Allgemeinverfügung des Landes), neue Regeln für die Kultureinrichtungen des Kreises.

Niederrheinisches Freilichtmuseum:

Kreisarchiv:

Kreismusikschule:

Pressekontakt: Anja Kühne