Meldungsdatum: 31.05.2021
Lockerungen für Kultureinrichtungen des Kreises
Besuch des Niederrheinischen Freilichtmuseums voraussichtlich bald ohne Terminbuchung möglich
Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten ab Inkrafttreten der Inzidenzstufe 2, also für den Kreis Viersen voraussichtlich ab Montag (abhängig von der Veröffentlichung einer entsprechenden Allgemeinverfügung des Landes), neue Regeln für die Kultureinrichtungen des Kreises.
Niederrheinisches Freilichtmuseum:
- Der Museumsbesuch ist ohne Terminbuchung mit einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.
- Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern im Innenraum bleibt eingeschränkt. Es gilt weiterhin Maskenpflicht in allen Innenräumen des Museums. Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden.
- Führungen/ museumspädagogische Programme/ Kindergeburtstage sind wieder eingeschränkt möglich. Informationen hierzu erhalten Sie unter: 02158-91730.
- Die Bedingungen zu den jeweiligen Sonderveranstaltungen gelten veranstaltungsbezogen und werden entsprechend vorab bekanntgegeben.
- Der Tante-Emma-Laden bietet weiterhin nur seinen Fensterverkauf an. Im Außenbereich gibt es aber Sitzmöglichkeiten und Tische zum Verzehr vor Ort ohne den Nachweis eines Tests, einer Impfung oder einer Genesung.
- Die Außengastronomie des Pannekookehuus ist regulär ohne den Nachweis eines Test, einer Impfung oder einer Genesung zugänglich. Im Innenbereich müssen die Gäste geimpft, getestet oder genesen sein.
Kreisarchiv:
- Die Nutzung ist ohne Test möglich.
- Bis zu zwei angemeldete Nutzer sind pro Lesesaal erlaubt.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske, auch am eigenen Platz.
Kreismusikschule:
- Der Unterricht findet im Musikschulzentrum Viersen und an den dezentralen Unterrichtsorten im Einzel- und Gruppenunterricht im Vokal- und Instrumentalbereich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Negativtestnachweis statt.
- Der Unterricht der Musikalischen Früherziehung und des Instrumentenkarussells starten wieder, die Ensemble und Orchester proben mit bis zu fünf Personen.
- Es besteht weiterhin Maskenpflicht, weiterhin gelten Mindestabstände in Unterricht.
- Der Nachweis eines negativen Tests gilt mit Ausnahme der Musikalischen Früherziehung für alle Unterrichtsangebote.
Pressekontakt: Anja Kühne