Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt wird ab Montag, 31. Mai, der Stufe 2 des nordrhein-westfälischen Stufenplans zur Lockerung der Corona-Maßnahmen zugeordnet. Das hat das Land NRW am heutigen Samstag, 29. Mai, rechtsverbindlich festgelegt, indem es den Kreis dementsprechend in die Liste der „Coronaschutz-Regeln vor Ort“ des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter www.mags.nrw eingetragen hat (Interessierte klicken auf das gelbe Banner, dann öffnet sich die Liste). Hintergrund ist, dass der Kreis Steinfurt am heutigen Samstag den fünften aufeinanderfolgenden Werktag unterhalb der 7-Tage-Inzidenz von 50 liegt.
Mit der neuen Stufenzuordnung sind zahlreiche Öffnungen in Bereichen wie außerschulische Bildung, Kinder- /Jugendarbeit, Kultur, Sport, Freizeit, Einzelhandel, Messen/Märkte, Gastronomie, Tourismus und so weiter verbunden. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Internet unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen ausführlichen Überblick über die jeweiligen Kontaktbeschränkungen und die Öffnungsschritte der drei Inzidenzstufen veröffentlicht.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz zudem auch weiterhin unterhalb von 35 liegen, gilt ab Mittwoch, 2. Juni, voraussichtlich die Stufe 1 für den Kreis Steinfurt.