Meldungsdatum: 01.06.2021

Über 50.000 Briefwahlunterlagen bisher beantragt

Vorbereitungen zur Landtagswahl am 6. Juni auf der Zielgeraden

Am 6. Juni können in den vier Wahlkreisen der Landeshauptstadt Magdeburg rund 185.000 Wahlberechtigte ihre Erst- und ihre Zweitstimme zur Landtagswahl abgeben. Sie entscheiden am Wahlsonntag unter anderem, welche Direktkandidat*innen aus Magdeburg in den Landtag von Sachsen-Anhalt einziehen.

 

Für die Landtagswahl wurden im städtischen Wahlamt inzwischen über 50.000 Wahlscheinanträge bearbeitet. Wer noch eine Briefwahl beantragen möchte, sollte sich jedoch beeilen. Bis Freitag, 4. Juni, 18.00 Uhr können die Unterlagen in der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg im Katzensprung 2 beantragt werden. Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung kann eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 15.00 Uhr am Wahltag erfolgen. Der Antrag von Briefwahlunterlagen über das Online-Portal unter www.magdeburg.de/info/briefwahl ist bis Donnerstag, 3. Juni, 13.00 Uhr möglich.

 

Alle Briefwähler*innen sollten darauf achten, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Post aufzugeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sind. Die Wahlbriefe sollten bei einer Postbeförderung bis spätestens Donnerstag in einen Postkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, um noch rechtzeitig zur Auszählung zu gelangen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Wahlbriefe direkt in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 abzugeben oder bis zum 6. Juni, 18.00 Uhr in den Postkasten der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Straße 8 („Nachtbriefkasten“) oder den Postkasten der Landeshauptstadt Magdeburg am Alten Rathaus („Hausbriefkasten“) einzuwerfen.

 

Wer am Wahltag seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, sollte seine Wahlbenachrichtigung, mindestens jedoch einen Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges geeignetes Ausweisdokument mit Lichtbild mitbringen, um die Wahlberechtigung feststellen zu können. Abgelaufene Personaldokumente, die aufgrund von Terminengpässen im BürgerService nicht rechtzeitig erneuert werden konnten, können trotzdem zur Identifizierung im Wahllokal genutzt werden.

 

Die Wahllokale sind am Sonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das zuständige Wahllokal finden die Wahlberechtigten in ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die Wahllokalsuche auf www.magdeburg.de/info/briefwahl im Internet.

 

Sowohl die Wahlhandlung als auch die Auszählung sind öffentlich. Es gelten die Bestimmungen der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 21. Mai, insbesondere die Hinweise zu Wahlen und Abstimmungen im § 16.