Meldungsdatum: 02.06.2021

Ab Donnerstag weitere Lockerungen

Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg

In Magdeburg liegt die 7-Tage-Inzidenz seit fünf Tagen unter dem Wert von 35. Aus diesem Grund können ab Donnerstag, den 3. Juni weitere Lockerungen der geänderten 13. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft treten. Die Landeshauptstadt hat deshalb eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die auch im Amtsblatt publiziert wird.

 

Das Dokument kann unter www.magdeburg.de/Verordnungen-Anweisungen/ bzw. unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Amtsblatt/ eingesehen werden. Demnach gilt die Allgemeinverfügung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekanntgegeben und die weiteren Lockerungen können morgen in Kraft treten.

 

Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/inzidenzen lag in der Landeshauptstadt Magdeburg an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35:

  1. Mai 2021: 25,3
  2. Mai 2021: 25,3
  3. Mai 2021: 24,0
  4. Juni 2021: 26,9
  5. Juni 2021: 27,8

 

Somit gelten ab 3. Juni die Lockerungen, die in der geänderten 13. Landesverordnung im Paragraf 13 geregelt sind. Dazu zählen u.a.:

 

Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 wieder überschreiten, treten die Lockerungen wieder außer Kraft. Die Gültigkeit der anderen Paragrafen der aktuellen Landesverordnung bleibt hiervon unberührt.

 

Für ALLE Bürger*innen – auch Genesene und Geimpfte – gilt weiterhin die Maskenpflicht und das Einhalten der Abstandsregeln.