Meldungsdatum: 08.06.2021

Zuschuss für cleveren Umbau, Wiedervermietung und gute Ideen - Stadt zahlt bis zu 7500 Euro

Mit dem Förderprogramm „Zukunftsorientierter Wohnraum“ möchte die Stadt Osnabrück Eigentümer:innen unterstützen, Wohnraum ressourcenorientiert umzubauen, zu nutzen oder neue, gute Ideen umzusetzen. Dafür stehen in den nächsten Jahren jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Es gibt drei Förderbereiche. Am Mittwoch, 30. Juni und Dienstag, 20. Juli, bietet diese jeweils ab 17 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderprogramm an.

  1. Umbau oder Leerstand

Im ersten Abschnitt werden Umbau und Wiedervermietung gefördert. Dabei soll der Umbau zusätzlichen Mietwohnraum schaffen und den Pro-Kopf-Verbrauch an Wohnfläche bedarfsgerecht verringern. Hierfür kann ein Zuschuss zu einer Erstberatung durch Architekt:innen in Anspruch genommen werden, um zu klären, ob und wie ein Umbau funktionieren könnte. Erfolgt der Umbau, sind bis zu weitere 7.500 Euro möglich. 

Ein Beispiel: Bei einem Ehepaar sind die Kinder aus dem Haus. So werden jetzt 150 Quadratmeter von zwei Personen auf zwei Etagen bewohnt. Die Eheleute überlegen, ob sie nicht die obere Etage vermieten können. So würden sie Einnahmen erzielen, hätten weniger Arbeit und es käme wieder mehr Leben ins Haus. Gleichzeitig soll der eigene Wohnbereich altersfit gemacht werden. Dafür beantragen sie als erstes den Zuschuss für die Erstberatung und klären, ob eine Umgestaltung des Hauses in diese Richtung möglich wäre und was das ungefähr kostet. Dafür erhalten sie bis zu 200 Euro. Sie setzen die Planung dann auch in die Tat um und erhalten weitere 7.500 Euro. Am Ende bewohnt das Ehepaar 85 Quadratmeter im Erdgeschoss. In der ersten Etage ist eigenständig nutzbarer Wohnraum von 65 Quadratmeter entstanden, der nun für eine maximale Miete von 7,20 Euro pro Quadratmeter an nette Mitbewohner:innen vermietet wird. 

Gefördert wird außerdem die Wiedervermietung von längerfristig leerstehendem Wohnraum.

Ein Beispiel: Eine ältere Dame wohnt allein in ihrem Zweifamilienhaus. Die obere Wohnung steht schon seit mindestens drei Jahre leer. Aus irgendwelchen Gründen wurde einfach nicht mehr vermietet. Sie überlegt jetzt, die obere Wohnung wieder zu vermieten, da sie nicht mehr allein im großen Haus leben möchte. Gleichzeitig hat sie gehört, dass der Wohnraum in Osnabrück knapp ist, und möchte gern helfen. Die Mieteinnahmen will sie verwenden, um sich Hilfe für den Garten und im Haus leisten zu können. Da ein paar Kleinigkeiten in der Mietwohnung zu reparieren und hübsch zu machen sind, überlegt Sie, den Zuschuss zu den Reparatur- und Renovierungskosten zu nehmen. Sie kann so bis zu 2000 Euro erhalten. Sollte doch nicht so viel zu machen sein, kann sie auch die feste Einmalzahlung von 500 Euro wählen. Auch sie vermietet danach für maximal 7,20 Euro pro Quadratmeter. 

  1. Kleinprojekte

Hier werden Projekte aller Art gefördert, die im weiteren Sinne die strategischen Ziele der Stadt Osnabrück rund um „Bauen und Wohnen“ unterstützen. Es muss nicht unbedingt gebaut oder vermietet werden, sondern es geht um gute Ideen. Die Realisierungsmöglichkeiten dieser Ideen oder Projekte sollen gefördert werden. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen sowie Personengruppen. Bezuschusst werden 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500 Euro pro Antrag.

Ein Beispiel: Die Hausgemeinschaft eines Mehrfamilienhauses hat sich einen Gemeinschaftsraum eingerichtet, in dem jetzt unterschiedliche Aktivitäten der Hausbewohner:innen im Sinne der gegenseitigen Unterstützung stattfinden sollen. Nun braucht der Raum noch einen neuen Fußboden und man hätte gern eine große Wandtafel. Hierfür kann die Hausgemeinschaft einen Zuschuss von 500 Euro bekommen. 

III. Modellvorhaben

Gefördert werden beispielhafte Vorhaben, mit denen Wohnraum geschaffen oder verbessert wird. Neben dem Ziel der Wohnraumversorgung dienen sie gleichzeitig weiteren Zielen der Stadtentwicklung (zum Beispiel: Verbesserung der Mobilität, Belebung der Innenstadt, aktive Nachbarschaften, soziale Ausgeglichenheit, neue Wohnformen). Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der Kosten (mit Ausnahme des Grunderwerbs). Die Förderhöchstsumme beträgt 10.000 Euro. Bei der Förderung von innovativen Modellprojekten entscheidet die Stadt Osnabrück unter Abwägung der vorliegenden Anträge nach den Kriterien: Innovationsgrad, Nachhaltigkeit, Beitrag zu den strategischen Zielen und zum Wohnraumprogramm sowie der Qualität und Ausgereiftheit des eingereichten Modellprojektes. 

Weitere Details zum Förderprogramm finden sich unter www.osnabrueck.de/zukunftsorientierter-wohnraum.

Fragen beantwortet außerdem die Kontaktstelle Wohnraum. Am Mittwoch, 30. Juni und Dienstag, 20. Juli, bietet diese jeweils ab 17 Uhr ergänzend eine Online-Informationsveranstaltung zum Förderprogramm an. Anmeldung erforderlich. 

Kontaktstelle Wohnraum
Stadt Osnabrück
Fachbereich Städtebau
Bierstr. 17/18
49074 Osnabrück

Marvin Schäfer Telefon 0541 323-3601 | E-Mail: schaefer.m@osnabrueck.de

Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de


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Symbolfoto Geld_MonikaNestmann

©  Stadt Osnabrück, Monika Nestmann
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Mit dem Förderprogramm „Zukunftsorientierter Wohnraum“ möchte die Stadt Osnabrück Eigentümer:innen unterstützen, Wohnraum ressourcenorientiert umzubauen, zu nutzen oder neue, gute Ideen umzusetzen.