Meldungsdatum: 09.06.2021

Weitere Lockerungen für Kultureinrichtungen des Kreises

Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten ab Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1, also ab Mittwoch, 9. Juni, neue Regeln für die Kultureinrichtungen des Kreises.

Kreisarchiv

Kreismusikschule

Niederrheinisches Freilichtmuseum

Unverändert zu den zuletzt geltenden Regeln der Stufe 2 bleiben die Regeln im Freilichtmuseum:

 

Pressekontakt: Anja Kühne