Meldungsdatum: 09.06.2021
Weitere Lockerungen für Kultureinrichtungen des Kreises
Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten ab Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1, also ab Mittwoch, 9. Juni, neue Regeln für die Kultureinrichtungen des Kreises.
Kreisarchiv
- Die Nutzung ist ohne Test erlaubt.
- Bis zu drei angemeldete Nutzer pro Lesesaal sind erlaubt.
- Das Betreten des Kreisarchivs und das sich Bewegen im Raum ist nur mit Maske erlaubt.
- Bei zwei oder drei Nutzenden gilt: Die Maske ist auch am festen Platz zu tragen; bei nur einer nutzenden Person kann die Maske am festen Platz abgenommen werden,
Kreismusikschule
- Der Einzelunterricht und der Partnerunterricht mit zwei Personen ist ohne Testnachweis erlaubt.
- Für den Gruppenunterricht der 3er und 4er Gruppen mit 60 Minuten, für das Instrumentenkarussell und den Ensemble- und Orchesterbereich ist ein Negativtestnachweis erforderlich
- Der Negativtestnachweis entfällt für alle Unterrichtsangebote, sobald die Landesinzidenz in NRW unter 35 liegt.
- Vorschulkinder der Musikalischen Früherziehung und des Instrumenten-karussells benötigen grundsätzlich keinen Testnachweis.
- Der Zutritt zu den Unterrichtsgebäuden ist weiterhin ausschließlich zum Unterrichtsbesuch erlaubt.
- Beim Betreten des Unterrichtsgebäudes und der Unterrichtsräume besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
Niederrheinisches Freilichtmuseum
Unverändert zu den zuletzt geltenden Regeln der Stufe 2 bleiben die Regeln im Freilichtmuseum:
- Der Museumsbesuch ist ohne Terminbuchung mit einfacher Rückverfolgbarkeit möglich.
- Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern im Innenraum bleibt eingeschränkt. Es gilt weiterhin Maskenpflicht in allen Innenräumen des Museums. Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden.
- Führungen/ museumspädagogische Programme/ Kindergeburtstage sind wieder eingeschränkt möglich. Informationen hierzu erhalten Sie unter: 02158-91730.
- Die Bedingungen zu den jeweiligen Sonderveranstaltungen gelten veranstaltungsbezogen und werden entsprechend vorab bekanntgegeben.
- Der Tante-Emma-Laden bietet weiterhin nur seinen Fensterverkauf an. Im Außenbereich gibt es aber Sitzmöglichkeiten und Tische zum Verzehr vor Ort ohne den Nachweis eines Tests, einer Impfung oder einer Genesung.
- Die Außengastronomie des Pannekookehuus ist regulär ohne den Nachweis eines Test, einer Impfung oder einer Genesung zugänglich. Im Innenbereich müssen die Gäste geimpft, getestet oder genesen sein.
Pressekontakt: Anja Kühne