Meldungsdatum: 09.06.2021
Eltern, die ihren Beitrag nicht automatisch per Lastschrift einziehen lassen, werden gebeten, die Zahlung rechtzeitig per Einzelüberweisung zu veranlassen.
Hintergrund: Das Land NRW hat seine Zusage bekräftigt, dass aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2021 insgesamt die Hälfte der Beiträge erlassen werden. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen. Im Ergebnis wurden für die Monate Januar, Februar und Mai 2021 seitens der Stadtverwaltung keine Beiträge erhoben.
Sollten im Verhandlungsprozess zwischen Land und Kommunen weitere Beitragsbefreiungen vereinbart werden, werden diese umgehend an die Eltern weitergegeben.
Möglichkeit, Beiträge herabzusetzen
Durch die Pandemie erleben die Menschen in der Stadt Bocholt in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Das Jugendamt weist zusätzlich darauf hin, dass Eltern bei Einkommenseinbußen durch die Pandemie oder andere Ereignisse die Beiträge vorläufig auf das wahrscheinliche Jahreseinkommen herabsetzen lassen können. Bei weiteren Fragen können sich Eltern an ihre Kontaktpersonen beim Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport aus dem letzten Beitragsbescheid wenden.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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