Meldungsdatum: 10.06.2021
Die gemeldeten Nester werden entfernt, sofern sich diese an neuralgischen Punkten gebildet haben und eine erhöhte Gefahr darstellen.
Wichtig: Das Meldeformular gilt nur für Stellen, auf denen öffentliche Bäume stehen. „Für befallene Eichen auf Privatgrund ist der jeweilige Eigentümer selbst zuständig“, erklärt Markus Telahr vom Fachbereich Öffentliche Ordnung. Außerdem bestehe grundsätzlich keine Meldepflicht.
Hintergrund: Eichenprozessionsspinner
Problematisch sind die Brennhaare der Raupen. Das darin enthaltene Nesselgift kann für Menschen und Tiere erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Ein Kontakt mit den fast unsichtbaren Härchen löst Hautausschläge, Brennen und Juckreiz aus. Seltener kommt es auch zu schwereren Reaktionen wie Atemwegsreizungen, Bindehautentzündungen oder Fieber.
Die Stadtverwaltung hat bereits im Mai viele Eichen vorsorglich behandelt, um die Entwicklung der Raupen zu hemmen. Falls es dennoch zum Befall kommt, können Bürger die Stellen melden, in dem sie das Ordnungsamt anrufen (Tel. 02871 953-355 bzw. -353) oder über das Online-Formular eine Meldung absetzen. Die Meldungen werden automatisch an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs öffentliche Ordnung weitergeleitet. Das System schickt eine automatische Antwortmail an die jeweiligen Absender.
Das Online-Meldeverfahren hat die Bocholter Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Kreis Borken entwickelt.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@bocholt.de
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