Meldungsdatum: 09.06.2021
Ende Mai hat die Stadt Osnabrück den Bereich der Innenstadt, in dem eine Maskenpflicht gilt, bereits deutlich verkleinert. Jetzt fällt die Pflicht auf Straßen und Plätzen in diesem Bereich ganz weg. Hintergrund ist das derzeit sehr geringe Infektionsgeschehen.
Die 59. Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung schreibt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 10 vor. Mit einem Wert von 6,1 liegt die Stadt heute erstmals seit Langem darunter. Um eine Situation zu vermeiden, in der die Maskenpflicht bei leicht steigenden Zahlen wieder gilt, nur um kurz darauf erneut nicht mehr zu gelten, hat die Stadt die Allgemeinverfügung aufgehoben. Erst wenn die Inzidenzzahl wieder beträchtlich steigen sollte, könnte es nach Abwägung der Umstände wieder eine Maskenpflicht geben.
Von dieser Entscheidung unabhängig gelten weiterhin die Vorgaben der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung. Sie schreibt vor, dass in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Wird es darüber hinaus in der Innenstadt sehr voll, sodass das Abstandsgebot zeitweise nicht mehr eingehalten werden kann, ist ebenfalls auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de
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