Meldungsdatum: 10.06.2021
Ab Freitag, 11. Juni, treten für den Kreis Viersen weitere Lockerungen in Kraft, da die Inzidenzwerte für das Land Nordrhein-Westfalen stabil unter 35 liegen. Für den Kreis Viersen gilt auch weiterhin die Stufe 1 laut Corona-Schutzverordnung.
Eine Übersicht über die zusätzlichen Lockerungen abhängig von den Inzidenzwerten des Landes Nordrhein-Westfalen:
Gastronomie (siehe § 19 CoronaSchVO)
Sport (siehe § 14 CoronaSchVO)
Bildungsangebote (siehe § 11 CoronaSchVO)
Kultur (siehe § 13 CoronaSchVO)
Freizeit- und Vergnügungsstätten (siehe § 15 CoronaSchVO)
Die jeweiligen Regelungen der Stufe 1 für den Kreis Viersen finden Sie in der Pressemitteilung: https://www.presse-service.de/public/Single.aspx?iid=1073223
Pressekontakt: Julia Vieth
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle Kreis Viersen Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.