Meldungsdatum: 14.06.2021

Corona-Schutzimpfung: Der digitale Impfnachweis kommt

Schrittweise Einführung in Apotheken, Impfzentren und Praxen

Die bundesweite Einführung des digitalen Impfnachweises hat begonnen.  Im Moment stellen ausschließlich teilnehmende Apotheken die E-Zertifikate aus. Diese können über einen QR-Code in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App eingescannt und hinterlegt werden. Ab Ende Juni sollen auch die Impfzentren sowie die Arztpraxen den digitalen Impfausweis erstellen können. Impfpässe in Papierform behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wie erhalte ich einen digitalen Impfnachweis, wenn ich bereits vollständig geimpft bin?

Wer im Impfzentrum des Kreises vollständig geimpft wurde, erhält in den nächsten Wochen das E-Zertifikat automatisch per Post an die hinterlegte Adresse.
Für diejenigen, die online über www.116117.de ihren Impftermin vereinbart haben, soll nach aktuellem Stand zusätzlich eine Download-Möglichkeit auf der Webseite eingerichtet werden.
Personen, die ihre Impfung in Arztpraxen oder auf anderem Wege erhalten haben, können sich den digitalen Nachweis unter Vorlage des Papierimpfpasses in allen teilnehmenden Apotheken ausstellen lassen. Eine bundesweite Übersicht der Apotheken, die digitale Nachweise herausgeben, finden Interessierte unter www.mein-apothekenmanager.de.

Wie erhalte ich einen digitalen Impfnachweis, wenn ich noch nicht geimpft bin?

Voraussichtlich ab Ende Juni soll das E-Zertifikat schrittweise auch in den Impfzentren und Arztpraxen eingeführt werden. Dann erhalten alle vollständig geimpften Personen automatisch einen digitalen Nachweis.

Für welche Impfstoffe bekomme ich ein E-Zertifikat?
Aktuell werden nur Wirkstoffe berücksichtige, die in der EU zugelassen sind. Dies sind derzeit BioNtech, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson. Wann und wie digitale Nachweise für andere Präparate ausgestellt werden können, ist noch nicht absehbar.

Wann ist das E-Zertifikat gültig?

Der QR-Code für den digitalen Nachweis wird freigeschaltet, sobald der vollständige Impfschutz gewährleistet ist. Dieser ist zwei Wochen nach der zweiten Impfung mit BioNtech, Moderna und AstraZeneca beziehungsweise zwei Wochen nach der ersten Impfung mit Johnson&Johnson erreicht. Bei einer überstanden Coronainfektion ist der Impfschutz bereits nach einer Impfung gewährleistet.

Pressekontakt: Laura Nestrojil