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Unna, den 17. Juni 2021

Ab Montag ist die Maskenpflicht in der Fußgängerzone aufgehoben
Kreisstadt Unna.

Die Kreisstadt Unna weist darauf hin, das auf Grundlage der neuen CoronaSchutzverordnung des Landes NRW ab Montag, 21. Juni 2021, in der Fußgängerzone der Stadt Unna die Maskenpflicht aufgehoben ist. Auf dem Wochenmarkt gilt nach wie vor eine Maskenpflicht an den Verkaufsständen und in den Warteschlangen. Generell gilt nach der neuen CoronaSchutzVerordnung die Maskenpflicht im Freien noch in Warteschlagen und Anstellbereichen oder Kassenbereichen. Die Stadt Unna wird ab Freitagnachmittag bereits die Hinweisschilder abnehmen. 




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Maskenpflicht
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