Meldungsdatum: 18.06.2021

Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Februar ganz und von März bis Mai jeweils zur Hälfte beitragsfrei

Im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Viersen werden durch den Kreis Viersen für den Monat Februar 2021 keine Elternbeiträge und für die Monate März bis Mai 2021 jeweils die hälftigen Elternbeiträge erhoben. Dies geschieht um die Eltern in der anhaltenden Corona-Krise rückwirkend zu entlasten.

Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle sollen gemeinsam durch das Land NRW und den Kreis Viersen getragen werden.

Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Einigung zwischen dem Land und den Kommunen, mit der allerdings gerechnet wird.

Da die Elternbeiträge bereits fällig geworden sind, sollen Eltern diese zurückerstattet werden.

Besuchen Kinder eine Kindertagesstätte, so sollen die Eltern die Elternbeiträge durch die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal und die Stadt Tönisvorst zurückerhalten. Eltern, deren Kinder die Kindertagespflege besuchen, sollen die Elternbeiträge durch den Kreis Viersen zurückerstattet werden.

 

Pressekontakt: Anja Kühne