Presseinformation

Nr. 450 Steinfurt, 22. Juni 2021


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Land NRW weist Impfzentren weiteren Impfstoff für Erstimpfungen zu
Ab Mittwoch können wieder Ersttermine gebucht werden

Kreis Steinfurt. Nachdem auf Weisung des NRW-Gesundheitsministeriums zuletzt nur Zweitimpfungen in den Impfzentren im Land durchgeführt werden durften, können dort ab dem kommenden Mittwoch, 23. Juni, wieder Erstimpfungen vorgenommen werden. Nach Angaben des Landes können folgende Personenkreise ab Mittwoch, 23. Juni, ab 8 Uhr, über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 11611702 einen Termin im Impfzentrum des Kreises Steinfurt am Flughafen Münster/Osnabrück in Greven buchen:

 

  • Personen ab 60 Jahren,
  • Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe nach einer SARS-CoV-2-Infektion haben,
  • Beschäftigte in Krankenhäusern,
  • Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung

 

Personen ab 60 Jahren müssen ihre Berechtigung im Impfzentrum durch Vorlage eines Ausweisdokumentes nachweisen. Vorerkrankte benötigen eine ärztliche Bescheinigung, die entweder die Zugehörigkeit zur Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV bzw. § 4 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV (Fassung der CoronaImpfV vor dem 1. Juni 2021) oder die in sonstiger Weise ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe nach einer SARS-CoV-2-Infektion bestätigt. Die oben genannten berechtigten Berufsgruppen müssen ein Schreiben des Arbeitgebenden vorlegen. Vordrucke zu den notwendigen Berechtigungsschreiben sind auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/impfen hinterlegt.

 

Die Termine im Buchungsportal sind zunächst bis zum 4. Juli freigeschaltet, da die Priorisierung des Landes bis zu diesem Tag gilt. Nicht in Anspruch genommene Termine werden im "Jedermannkalender" des Kreises freigeschaltet.

 

Neben den genannten Personenkreisen können sich auch die aktuell zur Bundestagswahl bestellten Wahlhelfenden sowie die Personen, die im Katastrophenschutz tätig sind, unter corona.impftermin@kreis-steinfurt.de zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus melden. Sofern ein entsprechendes Berechtigungsschreiben der Kommune oder des Arbeitsgebenden vorliegt und Impfstoff zur Verfügung steht, kann ein Termin vereinbart werden.