Meldungsdatum: 25.06.2021

Abbruch eines einsturzgefährdeten Baudenkmals

Ehemaliges Kontor- und Lagergebäude am Sülzeberg betroffen

In Magdeburg-Buckau muss die Landeshauptstadt ein Haus abreißen lassen. Die Standsicherheit des ehemaligen Kontor- und Lagergebäudes am Sülzeberg ist infolge des jahrelangen Leerstands und des damit verbundenen baulichen Verfalls nicht mehr gegeben. Deshalb soll am 29. Juni der Abbruch des Gebäudes beginnen und Anfang der 27. Kalenderwoche beendet sein.

 

Am 1. Juni 2021 hatte es eine Ortsbesichtigung durch Mitarbeitende der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde, der unteren Bauaufsichtsbehörde sowie des Gebietskonservators im Landesamt für Denkmalschutz gegeben. Dabei waren im Bereich des Baudenkmals zur angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche große Verformungen im Dach- und Drempelbereich erkennbar. Es wurde festgestellt, dass dort aus statischer Sicht akute Einsturzgefahr besteht. Aufgrund der Lage des Gebäudes kann der Gefahrenbereich nicht ausreichend abgesperrt werden, denn die Straße Sülzeberg ist die einzige verkehrliche Erschließung für die Gaststätte „Mückenwirt“ (auch für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr) sowie zu weiteren elbnahen Grundstücken.

 

Aus diesem Grund hat die untere Bauaufsichtsbehörde am 14. Juni gegenüber der Grundstückseigentümerin zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit den sofortigen Abbruch des Baudenkmals bis Oberkante Keller an. Die Abbruchanordnung wurde mit der unteren Naturschutzbehörde und den zuständigen Denkmalfachbehörden abgestimmt.

 

Die Grundstückseigentümerin wird der Verpflichtung zum Abbruch des einsturzgefährdeten Gebäudes nachkommen. Sie hat der unteren Bauaufsichtsbehörde am 22. Juni mitgeteilt, dass mit den Abbrucharbeiten zeitnah begonnen werden kann. Diese sollen Anfang der 27. Kalenderwoche beendet sein. Die untere Bauaufsichtsbehörde stimmt die Abbruchtechnologie vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem von der Grundstückseigentümerin beauftragten Ingenieurbüro und dem Abbruchunternehmen ab.