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Meldung vom 25.06.2021
Corona: Negativer Test beendet nicht die Quarantäne als Kontaktperson

In einer Woche beginnen die Schulferien. Wie schon im letzten Sommer nehmen mit der bevorstehenden Urlaubszeit auch die Diskussionen um Quarantäne-Maßnahmen zu. Die Regeln der Pandemiebekämpfung gelten aber weiter. „Das Virus legt keine Pause ein, nur weil die Ferien vor der Tür stehen, und es wird dadurch auch nicht weniger ansteckend“, sagt Landrat Bodo Klimpel. Darum sei es wichtig, auch weiterhin ausreichend Abstand zu anderen zu wahren und sich an die Vorgaben und Hygieneregeln zu halten.

Für die Teams der Kontaktnachverfolgung gelten nach wie vor die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), um eine Verbreitung des Virus bestmöglich zu vermeiden. Diese sehen vor, dass eine Person, die als enger Kontakt zu einer positiv getesteten Person festgestellt worden ist, für 14 Tage in Quarantäne gehen muss.

Durch die Teams werden in Absprache mit der infizierten Person oder auch der Einrichtung die engen Kontaktpersonen ermittelt, die ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung haben. Dabei spielen verschiedene Kriterien eine Rolle, wie beispielsweise der Abstand zur infizierten Person, die Dauer des Kontakts, das Tragen von Schutzmasken und auch die Frage nach dem Aufenthalt in einem Raum mit möglicherweise infektiösen Aerosolen.

Das RKI benennt als enge Kontaktpersonen die Personen aus demselben Haushalt und Personen mit direktem Kontakt wie Küssen, Anhusten oder auch Anniesen. Ebenfalls benannt sind diejenigen, die infektiösen Aerosolen im Raum ausgesetzt waren, also bei Feiern, gemeinsamem Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung. Das RKI verweist ausdrücklich darauf, dass in diesen Fällen ein Mund-Nase-Schutz und auch eine FFP2-Maske keinen ausreichenden Schutz vor Übertragung darstellen.

Vorgesehen ist seitens des RKI außerdem, dass das Gesundheitsamt die Situation vor Ort bewertet und anhand der Ergebnisse auch Personen als enge Kontaktpersonen benennt, die sich mit einer infizierten Person in einem Raum aufgehalten haben. Dies kann je nach den Gegebenheiten für eine Dauer von weniger als zehn Minuten gelten oder bei schwer zu überblickende Kontaktsituationen. Beispielhaft genannt sind Schulklassen, gemeinsames Schulessen oder Gruppenveranstaltungen.

Die Quarantäne gilt für 14 Tage. Als erster Tag für die Berechnung wird der erste Tag nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person gerechnet. Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich häuslich absondern. Sie dürfen während der Quarantäne keinen Besuch empfangen. Die Dauer der Quarantäne von Kontaktpersonen ist auf 14 Tage festgelegt und kann nicht durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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