Meldungsdatum: 02.07.2021
Aufgrund der oben genannten Einigung werden für die Monate März und April 50 % der Elternbeiträge erstattet. Da die Stadt Bocholt die Zahlung der Elternbeiträge für Mai vorläufig gestoppt hatte, müssen im Nachhinein 50 % dieser Beiträge für Mai erhoben werden. Im Ergebnis ergibt sich jedoch eine Erstattung von einem halben Monatsbeitrag, so das Jugendamt.
Bei Eltern, die der Stadtkasse Bocholt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Verrechnung automatisch vorgenommen und die Beiträge werden wie gewohnt vom Konto eingezogen. Eltern, die per Einzelüberweisung zahlen, müssen ihre Zahlungen selbst veranlassen und die Verrechnung eines halben Monatsbeitrages selbst vornehmen.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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