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Presseinformation

07. Juli 2021
Erstattung von Elternbeiträgen im Kreisjugendamtsbezirk fällt höher aus
Land einigt sich mit kommunalen Spitzenverbänden

Kreis Steinfurt. Den Eltern im Jugendamtsbezirk des Kreises – ohne die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine – wird ein weiterer Teil der Beiträge für die Kindertagesbetreuung erlassen. Grund dafür ist die Einigung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den kommunalen Spitzenverbänden vom 1. Juli. Demnach beteiligt sich das Land finanziell an einem Erlass der Elternbeiträge für insgesamt 1,75 Monate.

 

„Diese Einigung und die Beschlüsse des Kreistags vom 19. April und 28. Juni dieses Jahres zusammengenommen, bedeutet für die beitragspflichtigen Eltern im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt, dass aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten insgesamt 4,25 Monatsbeiträge für die ersten sieben Monate dieses Jahres erlassen werden. Dadurch werden die beitragspflichtigen Eltern im Kreisjugendamtsbezirk im Landesvergleich überdurchschnittlich entlastet“, freut sich Kreissozialdezernent Tilman Fuchs. Bezüglich des Erstattungsverfahrens erklärt Kreisjugendamtsleiter Mike Hüsing: „Eltern, die einen Beitrag für die Betreuung ihres Kindes zahlen, werden zeitnah durch die Städte und Gemeinden bzw. das Kreisjugendamt über das Prozedere der Erstattung informiert.“




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de