Meldungsdatum: 15.07.2021
Bei Alkoholtestkäufen des Magdeburger Ordnungsamtes sind zwei Verstöße gegen den Jugendschutz festgestellt worden. Eine Schülerpraktikantin hatte am 13. Juli 2021 in verschiedenen Verkaufsstellen versucht, alkoholische Getränke zu kaufen. In einem Supermarkt und einem Spätshop erhielt sie die gewünschte Ware. Das Ordnungsamt hat Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Am 13. Juli führte das Ordnungsamt Testkäufe mit einer Schülerpraktikantin im Magdeburger Stadtgebiet durch. Von 10:45 bis 13:00 Uhr wurden zwei Supermärkte, ein Getränkehandel, drei Spätshops und ein Tankstellenshop ins Visier der Kontrollen genommen. Diese waren zum Teil durch den letzten durchgeführten Testkauf im vergangenen Jahr gefallen. Zum einen waren in einigen Einrichtungen 2020 alkoholische Getränke an eine unter 18 Jahre alte Person verkauft worden. Zum anderen waren sie Gegenstand von entsprechenden Beschwerden von Anwohner*innen.
In zwei der getesteten Geschäfte wurden nicht erlaubte alkoholische Getränke an die Schülerpraktikantin verkauft. Hier handelte es sich um einen Supermarkt und einen Spätshop. Gegen die betroffenen Mitarbeiter wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Ladengeschäfte, die 2020 durchgefallen waren, haben dieses Mal bestanden und keinen Alkohol an die minderjährige Testkäuferin abgegeben.
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