Meldungsdatum: 12.07.2021

Schutz vor Virusmutationen

Diese Quarantäne-Regeln des RKI gelten für den Kreis Viersen

Die Sommerferien sind gestartet und damit auch die Urlaubssaison. Der Kreis Viersen möchte die Bürgerinnen und Bürger daran erinnern, ihre Digitale Einreiseanmeldung auszufüllen, wenn sie aus einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet, Virusvariantengebiet) zurückkommen. Die Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert Koch Instituts. Bereits vor der Einreise muss die Registrierung im Einreiseportal der Bundesrepublik (www.einreiseanmeldung.de) erfolgen.

Reisende, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben. Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen kann auch für vollständig Geimpfte und Genese mit einmaliger Impfung eine Quarantäne anordnen, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit einer besorgniserregenden Virusvariante besteht. Diese Regelung ist in der Bundesverordnung "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)" und in den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) begründet.

Besorgniserregende Virusvarianten (auch: variants of concern) sind Virusvarianten, die sich aufgrund ihrer Eigenschaften relevant von den herkömmlichen Virusvarianten unterscheiden. Hat eine Person direkten Kontakt (1. Grades) zu einer infizierten Person, ordnet das Kreisgesundheitsamt eine Quarantäne für 14 Tage an. Das Kreisgesundheitsamt prüft, ob ein Kontakt 1. Grades mit einer infizierten Person bestanden hat. Sofern ein enger Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann, ist vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes zunächst von einem engen Kontakt auszugehen.

Ein Kontakt 1. Grades ist auch dann gegeben, wenn sich eine Person ungeschützt – also ohne Atemschutzmaske oder ausreichenden Abstand von 1,50 Metern − mit einer infizierten Person in einem Raum aufhält, in dem eine hohe Aerosolkonzentration zu erwarten ist.

Landrat Dr. Andreas Coenen sagt dazu: „Ich wünsche allen eine erholsame Ferienzeit. Passen Sie auch im Urlaub auf sich auf und bleiben Sie gesund. Denken Sie daran, vor der Einreise aus einem Risikogebiet Ihre Daten im Einreiseportal der Bundesrepublik anzugeben. Der weltweite Vormarsch der Delta-Variante verdeutlich das akute Risiko. Bitte schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen vor einer Infektion.“

Pressekontakt: Julia Vieth