Presseinformation

Nr. 511 Steinfurt, 12. Juli 2021


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Klimafonds des Kreises Steinfurt startet
Förderung für Maßnahmen im Bereich Erneuerbare Energien, Energieeinsparung, Nachhaltige Mobilität und Klimafolgenanpassung

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt legt in diesem Jahr erneut einen Klimafonds zur Förderung von Klimaschutz-Kleinstprojekten auf. Der Kreistag hat dafür Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 110.000 Euro beschlossen. Die Liste der geförderten Gegenstände ist umfangreich (siehe Infokasten). Private Haushalte können jeweils einen Antrag in den Förderbereichen „Ausbau erneuerbarer Energien & Energiesparen“, „nachhaltige Mobilität“, „Reduzierung von Folgen des Klimawandels“ und „nachhaltige Stadt- und Wohnortbegrünung“ stellen. So werden beispielsweise Energieberatungen mit bis zu 150 Euro bezuschusst, Dämmvorhaben mit bis zu 400 Euro, PV-Balkonanlagen mit maximal 100 Euro und Lastenräder mit maximal 300 Euro. Auch für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, u.a. Gebäudebegrünung, Flächenentsiegelungen und Baumpflanzungen, sind Zuschüsse vorgesehen.

 

Gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen und Körperschaften öffentlichen Rechts können im Förderbereich „Ehrenamt und Bildung“ Zuschüsse bis zu 1.000 Euro für individuelle Klimaschutzmaßnahmen beantragen.

 

Für den Antrag sind die vom Kreis Steinfurt bereitgestellten Formulare zu nutzen. Formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Anträge können bis zum 12. August direkt per Online-Antragsformular unter www.kreis-steinfurt.de/klimafonds gestellt werden. In Ausnahmefällen ist auch ein schriftlicher Antrag möglich. Hierzu kann das benötigte Antragsformular beim Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, per Mail an klimafonds@kreis-steinfurt.de oder telefonisch über die Klimafonds-Hotline (siehe unten) angefordert werden. Schriftliche Anträge müssen ebenfalls vollständig bis zum 12. August eingereicht werden. Hierbei ist das Datum des Posteingangsstempels maßgeblich. Für die Antragsstellung ist ein (Wohn-) Sitz im Kreis Steinfurt Voraussetzung.

 

Sollten die Förderanträge bis Antragsfrist das Budget des Klimafonds übersteigen, wird unter allen vollständigen und fristgerecht eingegangenen Anträgen gelost. Weitere Details zum Verfahren sowie alle Details zu den Förderbedingungen sind in der Förderrichtlinie unter www.kreis-steinfurt.de/klimafonds abrufbar.

 

Kontakt: per Email an klimafonds@kreis-steinfurt.de oder unter der Hotline (0 25 51) 69 – 21 42 (Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 12 bis 16 Uhr).

 





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