Meldungsdatum: 28.07.2021

Regeln für die Gastronomie in der derzeitigen Corona-Lage

Bei der Corona-Hotline des Landkreises Peine häufen sich die Anrufe, bei denen sich besorgte Bürger nach den Regeln in der Gastronomie erkundigen. Immer wieder wird berichtet, dass die persönlichen Daten bei einem Restaurantbesuch nicht mehr hinterlegt werden müssten. Zwar bieten viele Gastronomen den QR-Code für die mobile Kontaktnachverfolgung zum Einscannen an, darauf geachtet, ob sich wirklich jeder Gast registriert, wird jedoch nicht. 

Ebenso liegen Zettel auf den Tischen aus, auf denen die Gäste ihren persönlichen Daten eintragen sollen. Diese werden jedoch oftmals nicht eingesammelt. „Es liegt allein in der Verantwortung der Gastwirte und Restaurantbetreiber, dass jeder Gast seine persönlichen Daten bei einem Gastronomiebesuch hinterlässt“, stellt Kreissprecher Fabian Laaß klar.

Dies gelte im Übrigen auch, wenn die Inzidenz unterhalb eines Wertes von 10 liege. Laaß mahnt zudem, dass selbstverständlich die korrekten Kontaktdaten hinterlassen werden müssen. Dieses sei für eine funktionierende Kontaktnachverfolgung von elementarer Wichtigkeit. „Wir können nur an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger appellieren, die richtigen Kontaktdaten anzugeben. Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben, haben die Gastronomen sogar das Recht, die Daten anhand des Personalausweises zu überprüfen“, stellt der Kreissprecher klar.

Neben der Dokumentationspflicht haben die Gastwirte bei der momentanen Inzidenzlage weitere Pflichten. So hat der Gastronom sicherzustellen, dass das Servicepersonal bei der Bedienung der Gäste eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Diese Pflicht gilt ebenso für die Gäste, sofern sie sich in geschlossenen Räumen abseits ihres Sitzplatzes aufhalten oder bewegen. Weiterhin haben die Wirte dafür Sorge zu tragen, dass das Abstandsgebot durch die Gäste zu jeder Zeit eingehalten wird.

„Private Feiern dürfen mit einem geschlossenen Personenkreis von bis zu 100 Personen stattfinden“, erklärt Laaß. Dies sei jedoch die maximale Anzahl an Teilnehmern. Eine Aufstockung durch Geimpfte oder Genesene sei nicht zulässig. Für die Teilnehmer an einer solchen Veranstaltung gilt die Testpflicht. Diese entfällt für Besucher, die entweder einen vollständigen Impfschutz genießen oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen können. 

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger hat sich der Landkreis Peine dazu entschieden, künftig bei Kontrollen auch die Einhaltung der Regelungen vermehrt zu überprüfen. „Auch Kontrollen an Wochenenden durch die Ordnungsämter und die Polizei sind nicht ausgeschlossen“, so der Kreissprecher.

Pressekontakt: Fabian Laaß