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Kreiswahlausschuss hat über Wahlvorschläge entschieden


Zwei Wahlvorschläge für Landratswahl sowie 45 Vorschläge für Kreiswahl zugelassen
28. Juli 2021

Am 12. September 2021 sind in Niedersachsen Kommunalwahlen. Im Landkreis Leer werden dann auch der Landrat und die Mitglieder des Kreistages neu gewählt. An diesem Mittwoch hat der Kreiswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung über die Wahlvorschläge entschieden, die fristgerecht bis Montag, 26. Juli, um 18 Uhr abgegeben worden waren.

Für die Direktwahl des Landrats sind die beiden eingereichten Vorschläge zugelassen worden: Die SPD hat Amtsinhaber Matthias Groote vorgeschlagen, die FDP hat als Kandidaten Jens Völker nominiert.

Für die Kreiswahl sind 45 Wahlvorschläge von elf Parteien und Wählergruppen eingereicht worden, die sich auf die fünf Wahlbereiche im Kreisgebiet verteilen. Es wurden insgesamt 261 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen.

Die Vorschläge stammen von folgenden Parteien und Wählergruppen:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Alternative für Deutschland (AfD)
Allgemeine Wählergemeinschaft im Landkreis Leer (AWG)
Wählergemeinschaft MOIN Landkreis Leer (MOIN)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Niedersachsen
(dieBasis LV Niedersachsen)
Vereinigung von Wählern im Landkreis Leer (VvW)
Wählergruppe Moormerländer Löwen (WML).

Für die Kreiswahl ist der Landkreis Leer in fünf Wahlbereiche eingeteilt: Wahlbereich I (Leer); Wahlbereich II (Hesel, Moormerland ); Wahlbereich III (Jümme, Uplengen, Ostrhauderfehn ); Wahlbereich IV (Borkum, Bunde, Jemgum, Weener); Wahlbereich V (Rhauderfehn, Westoverledingen).

Bei der Landrats- sowie bei der Kreiswahl gibt es rund 140 000 Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind bei Kommunalwahlen in Niedersachsen Deutsche sowie Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedsländern. Sie müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der jeweiligen Kommune haben.

 

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