Meldungsdatum: 04.08.2021

Quarantänebefreiung durch vollständigen Impfschutz

Vollständig geimpfte Personen können sich als Kontaktpersonen zu Covid-19-Positiven oder auch als Reiserückkehrer aus Hochinzidenzgebieten von der Quarantänepflicht befreien lassen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

1.         Sie haben ein digitales Impfzertifikat und senden uns dies per E-Mail zu.

2.         Sie haben die Impfbescheinigung vom Impfzentrum oder der Apotheke mit einem QR-Code und senden uns diese Bescheinigungen per E-Mail zu.

3.         Die Impfung/en sind „nur“ im Impfdokument (Impfpass oder Impfersatzbescheinigung) eingetragen: Sie senden uns vorab eine Kopie des Impfdokumentes per E-Mail zu, das Original-Impfdokument muss dann aber zusammen mit einem Lichtbildausweis (möglichst Personalausweis/Reisepass) unverzüglich nach individueller Terminabsprache im Gesundheitsamt Peine, Maschweg 21, 31224 Peine vorgelegt werden.

Vorlage von Impfbescheinigungen per Email:

a) bei Kontaktpersonen an gesundheit@landkreis-peine.de und bei

b) Reiserückkehrern an verwaltung@landkreis-peine.de

Als Betreff bitte eintragen: Impfdokument und den vollständigen Namen

Wichtig: Reiserückkehrer können diese Möglichkeiten auch vor Antritt ihres Urlaubes in Anspruch nehmen.

Pressekontakt: Fabian Laaß


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168/2021 Befreiung Quarantänepflicht

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168/2021 Befreiung Quarantänepflicht