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Presseinformation

04. August 2021
Untere Naturschutzbehörde informiert: Nester von Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt
Antrag für Beseitigung erforderlich | Formular kann nun auch online ausgefüllt werden

Kreis Steinfurt. Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen – sie alle sind harmlose und nützliche Insekten im heimischen Garten, die Pflanzen bestäuben und Schädlinge in Schach halten. Manchmal jedoch bauen diese staatenbildenden Insekten ihre Nester an Orten, die Menschen als störend, unzumutbar oder gefährlich empfinden. Wer so ein Nest umsiedeln oder beseitigen lassen will, muss für die durch das Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Schutz stehenden Hornissen, Hummeln und Wildbienen einen Antrag auf Befreiung von Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes stellen. Diesen neuerdings digital beschreibbaren Antrag sowie alle Informationen zur Entfernung von Nestern dieser Insekten  gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff „Hornissen und Co“.

 

„Auf unserer neu gestalteten Seite gelangen Interessierte über leicht zu beantwortende Fragen zum Aussehen der Tiere und des Nests zu weiterführenden Informationen wie rechtliche Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten, außerdem zu anschaulichen Fotos der jeweiligen Insekten“, erklärt Judith Minker, Biodiversitätsbeauftragte der unteren Naturschutzbehörde. „Auf diesem Weg erfahren Bürgerinnen und Bürger, ob es sich um eine geschützte Art handelt bzw. in welchen Fällen eine behördliche ‚Befreiung‘ notwendig ist. Damit bieten wir rund um die Uhr eine schnelle und bedarfsgerechte Klärung von Fragen.“ Wer beim Beantworten der Fragen zu dem Ergebnis kommt, dass ein triftiger Grund zur Umsiedlung eines Staates vorliegt und einen Antrag auf Befreiung stellen möchte, kann diesen direkt online ausfüllen. Diesem sind Fotos der jeweils örtlichen Gegebenheiten und – falls möglich – des Nests beizufügen. „Es wird dann unter Berücksichtigung des Einzelfalls über eine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes entschieden“, sagt Minker. Gebe es Schwierigkeiten beim Ausfüllen, können sich die Bürgerinnen und Bürger aber auch weiterhin direkt an das Umwelt- und Planungsamt wenden.

 

Was viele nicht wissen, die Nester von Hornisse, Hummel oder Wildbiene erledigen sich mit der Zeit von selbst, erklärt die Landschaftsökologin: „Die Insektenstaaten sind nur einjährig. Das bedeutet, dass im Herbst der ‚Spuk‘ vorbei ist. Erzählen wir in Beratungen davon, entscheiden sich die meisten Betroffenen dafür, dass das Nest bleiben kann.“  

 

Auch Nester von Wespen sind einjährig, stehen aber nicht unter besonderem Schutz. Wer diese entfernen lassen will, muss dennoch einen vernünftigen Grund angeben. Angelockt durch zuckerhaltige Getränke oder eiweißhaltige Produkte bei der Kaffeetafel oder dem Grillabend, reichen diese Störungen als Grund nicht aus. Ruhig bleiben und Speisen vorsichtig verzehren seien dann angesagt. Jede abwehrende Handbewegung führe zu Stress bei den Insekten und könne Stiche zur Folge haben, was bei Kindern und allergisch reagierenden Menschen zu Ängsten führen könne, so Minker.

 

Auf der Suche nach einer schnellen Lösung des Problems, können die von den Insekten Geplagten auf Schädlingsbekämpfer ohne Sachkunde mit überzogenen Rechnungen hereinfallen. Deshalb rät Judith Minker: „Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer helfen bei der Suche nach Expertinnen und Experten aus dem Umkreis. Lokale Imker bzw. Imkervereine, Umweltschutzorganisationen, Ehrenamtliche sowie zugelassene Schädlingsbekämpfungsunternehmen und Kammerjäger sind die richtigen Ansprechpersonen für die Beratung und die eventuelle Entfernung – mit der passenden Ausrüstung und sachkundigen Erfahrung.“




Zu dieser Pressinformation können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
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Untere Naturschutzbehörde informiert: Nester von Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt




Untere Naturschutzbehörde informiert: Nester von Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt



Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de