Meldungsdatum: 04.08.2021

Anspruch auf kostenlosen PCR-Test nach positivem Schnelltest

Nur Personen, die zuvor einen positiven Schnelltest bei einer anerkannten Teststelle absolviert haben, haben auch Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test bei einer Teststelle. Darauf weist der Kreis Viersen anlässlich der Urlaubssaison hin.

Grundsätzlich können alle Personen, die keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, pro Woche mindestens einmal bei einer Teststelle einen kostenlosen Schnelltest machen. Nur, wenn das Ergebnis dieses Schnelltests positiv ausgefallen ist, werden auch die Kosten für einen PCR-Test zwischen der Teststelle und der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet. Wer ohne vorherigen positiven Schnelltest bei einer Teststelle einen PCR-Test durchführen möchte – zum Beispiel für eine Urlaubsreise –, muss für die Kosten des Tests selber aufkommen. 

Der PCR-Test im Anschluss an einen positiven Schnelltest kann bei einer beliebigen Teststelle durchgeführt werden, hier reicht als Nachweis die Bescheinigung über den positiven Schnelltest aus.

Personen, die Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, werden gebeten, sich für einen Corona-Test an ihre Hausarztpraxis zu wenden. Die Kosten für einen eventuell erforderlichen PCR-Test werden in diesem Fall in der Regel über die jeweilige Krankenversicherung abgerechnet.

Pressekontakt: Janine Martschinske