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Cuxhaven, 16. August 2021
Beirat für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Cuxhaven wird am 27. September 2021 neu gewählt

Zu der Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen lädt die Stadt Cuxhaven alle Interessierten ein: Am Montag, 27. September, wird in einer Versammlungswahl über die neue Zusammensetzung des Behindertenbeirates entschieden. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Cuxhaven ist eine ehrenamtliche, durch Wahlen legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung der im Stadtgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen.

Die Wahl findet am Montag, 27. September 2021, ab 16 Uhr, in der Bürgerhalle des Rathauses, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven, statt.

Die Stadt Cuxhaven bittet darum, dass sich alle Interessierten, die bei der Wahl dabei sein wollen, sich bis zum 23. September 2021 unter Tel.: 04721 – 700 669 oder per E-Mail unter christa.cannon@cuxhaven.de anmelden. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist eine Anmeldung zwingend erforderlich, damit die Anzahl der Teilnehmer*innen ermittelt und entsprechende Hygienemaßnahmen ergriffen werden können.

Im Jahr 2005 wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Cuxhaven erstmals der Beirat für Menschen mit Behinderungen gewählt. Er vertritt in der Stadt Cuxhaven die Interessen von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Dabei berät er die Verwaltung und andere Einrichtungen. Ziel der Beiratsarbeit ist es, die gleichberechtigte Teilhabe (Inklusion) von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu erreichen sowie auf mehr Barrierefreiheit in der Stadt Cuxhaven hinzuwirken. Dazu erarbeitet er sachverständige Vorschläge für die städtischen Gremien.

Die Amtszeit des Beirates ist an die Legislaturperiode des Rates der Stadt Cuxhaven gekoppelt und endet für den aktuellen Beirat somit am 31. Oktober 2021. Daher ist mit dem Beginn der Wahlperiode des neu gewählten Rates der Stadt Cuxhaven auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen neu zu bilden. Der Beirat setzt sich aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen. Davon werden acht Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen in einer Wahlversammlung neu gewählt. Diese acht Sitze sind reserviert für Menschen mit Behinderungen oder Personen, die diese vertreten. Weitere sieben Mitglieder werden vom Rat der Stadt Cuxhaven benannt.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind Menschen behindert, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 % vorliegt.

Um den unterschiedlichen Interessen von Menschen mit einer Beeinträchtigung gerecht zu werden, sollen die Mitglieder des Beirates und deren Vertreter*innen nachfolgende Behinderungsarten repräsentieren:

  • Kinder / Jugendliche mit einer Behinderung
  • Menschen mit einer geistigen Behinderung
  • Menschen mit einer Körperbehinderung
  • Menschen mit einer psychischen, psychiatrischen oder seelischen Behinderung
  • Menschen mit einer Sinnesbehinderung
  • Menschen mit einer chronischen Erkrankung

Ergänzend können zwei Personen, die Organisationen, Einrichtungen oder Selbsthilfegruppen vertreten, die in der Stadt Cuxhaven im Bereich von Menschen mit Behinderungen und/oder Inklusion tätig sind und/oder sich mit inklusiven Projekten beschäftigen, gewählt werden.

Jede zur Wahl anwesende Person, die zum Personenkreis der aufgeführten Menschen mit Behinderungen gehört oder diese vertritt, das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Cuxhaven hat, ist berechtigt Wahlvorschläge abzugeben und/oder zu wählen oder gewählt zu werden.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)

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