Bundestagswahl am 26. September 2021 – Briefwahlbüro öffnet einen Monat vorher

23.08.2021 | Herten

Versand der Wahlbenachrichtigungen startet Ende August

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag steht vor der Tür, die Vorbereitungen für den 26. September laufen auf Hochtouren. Bis zum 5. September werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt – die Briefe treffen also bald in den Briefkästen aller wahlberechtigten Hertenerinnen und Hertener ein.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis der Stadt Herten aufgeführt sind. Rund 46.000 Personen sind in Herten berechtigt, bei der Wahl zum Deutschen Bundestag ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Jede Deutsche und jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Herten seinen Wohnsitz hat, darf wählen.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Wer am 26. September nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Um sich die Briefwahlunterlagen per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Dieser Antrag kann dann einfach ausgefüllt, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briefwahlbüro der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten zurückgesendet werden. Bearbeitet werden die Anträge mit Öffnung des Briefwahlbüros am Montag, 30. August.

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten: 

  1. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
  2. Die Briefwahlunterlagen können außerdem per Online-Formular oder QR-Code im Internet angefordert werden. Ab Montag, 30. August, kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden. Die Unterlagen kommen dann, wie gehabt, per Post zur Wählerin oder zum Wähler. Auch für das Ausfüllen dieses Formulars wird die Wahlbenachrichtigung benötigt, da die dort angegebene Wahlbezirksnummer sowie die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses abgefragt werden.
  3. Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal, die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden
  4. Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt

Aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie auf das Wahlgeschehen 

Um das Infektionsrisiko weiterhin zu minimieren werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, nachfolgende Hinweise zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, zu beachten: 

  • Sofern Wahlberechtigte beabsichtigen, die Stimme vor Ort im Briefwahlbüro der Stadt Herten (Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße 2, 1. Obergeschoss, Raum 133) abgeben zu wollen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Das Erfordernis besteht im gesamten Rathaus.
  • Für den Fall, dass Bürgerinnen und Bürger am 26. September das Wahllokal vor Ort für die Stimmabgabe aufsuchen möchten, gilt ebenfalls, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll.
  • Wie zur Kommunalwahl, werden auch in diesem Jahr 22 Wahllokale eingerichtet. Durch die Corona-bedingte Reduzierung der Wahllokale im Stadtgebiet Herten ändert sich gegebenenfalls die Entfernung zum Wahllokal. Das jeweilige zuständige Wahllokal können Wahlberechtigte ihrer Wahlbenachrichtigungskarte entnehmen.
  • Wählerinnen und Wähler sollen ihren eigenen Kugelschreiber zur Stimmabgabe nutzen (Wichtig: Die Nutzung eines Füllfederhalters bzw. eines Bleistifts ist nicht gestattet).
  • Sowohl bei der Briefwahl im Rathaus als auch bei der Stimmabgabe im Wahllokal muss gegebenenfalls mit höheren Wartezeiten gerechnet werden.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro 

Vier Wochen vor der Wahl, also am Montag, 30. August, öffnet das Briefwahlbüro. Das Briefwahlbüro wird, wie zur Kommunalwahl im letzten Jahr, im Rathaus-Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal eingerichtet. Der barrierefreie Zugang ist für Menschen mit Gehbehinderung durch einen Aufzug sichergestellt. Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar: 

montags 8 bis 16 Uhr
mittwochs, dienstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr
donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr

Darüber hinaus ist das Briefwahlbüro am letzten Freitag vor der Wahl, 24. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



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