Meldungsdatum: 24.08.2021
Die Stadtverwaltung hat den Ratsgremien die Gebührenkalkulationen für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung 2022 vorgelegt. Sie schlägt vor, die Gebühren für Rest- und Bioabfallbehälter um rund 4,5 Prozent zu senken. Die Gebühren bei der Straßenreinigung sollen für den gebührenpflichtigen Reinigungsmeter im Jahr 2022 um rund 2,0 Prozent steigen.
Die Senkung der Müllgebühren ist in erster Linie aufgrund von geringeren Aufwendungen für die Verbrennung des Restabfalls möglich. Diese sind das Ergebnis einer Neuausschreibung der Leistungen. Aufgrund einer 2018 von einem gemeinsamen Wirtschaftsprüfer durchgeführten Angemessenheitsprüfung der Kalkulation der ALBA Braunschweig GmbH hatten die Gebührensätze bereits in den vergangenen Jahren gesenkt werden können. Die geringere Gebühr für die Biotonne resultiert hauptsächlich auf einer Erhöhung der Quersubvention durch die Restabfallbehälter. Mit dieser Verfahrensweise soll weiterhin ein hinreichender Anreiz zur Abfalltrennung sichergestellt werden. Die Pauschalgebühren für private und gewerbliche Kleinanlieferungen bis drei Kubikmeter pro Anlieferung bleiben konstant.
Die Steigerung bei den Straßenreinigungsgebühren beruht im Wesentlichen auf höheren Aufwendungen für die an die ALBA zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund vertraglich vereinbarter Indexanpassung. Hier hatte es in den Jahren 2019 und 2021 ebenfalls aufgrund der Angemessenheitsprüfung Gebührensenkungen gegeben.
Die Ratsbeschlüsse zu den Gebühren für Straßenreinigung und Abfallbeseitigung sollen bereits in der Sitzung am 5. Oktober erfolgen, um zu vermeiden, dass sich der neue Rat in seiner konstituierenden Sitzung damit befassen muss. Mit einer Beschlussfassung in der für den 21. Dezember vorgesehenen Ratssitzung wäre es wiederum nicht umsetzbar, die Gebührenbescheide rechtzeitig vor dem spätesten möglichen Versandtermin (12. Januar 2022) zu erstellen. Eine solche Frist besteht im Blick auf die Abwassergebühren nicht. Die diesbezügliche Beschlussvorlage wird im Herbst in die Gremien gegeben.
Alle Details in anhängenden Beschlussvorlagen.
Beschlussvorlage: Sechzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Beschlussvorlage: Sechzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung).
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