Meldungsdatum: 26.08.2021
"Ich hoffe und rechne damit, dass es eine hohe Wahlbeteiligung gibt", sagt Erster Stadtrat Thomas Waschki. "Die Wahl ist das höchste Gut, was wir haben, und von diesem sollten wir Gebrauch machen und unser Stimmrecht ausüben."
Alternativ zur Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger am 26. September ihre Stimme auch im Wahllokal abgeben. Insgesamt gibt es 50 Wahllokale in Bocholt. Zu welchem Wahllokal man gehen muss, steht auf der eigenen Wahlbenachrichtigung, die am Wahltag selber vorgezeigt werden muss.
Frist für Wahlbenachrichtigungen ist 5. September
"Man kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen", erklärt Martin Wolters, Geschäftsbereichsleitung des Bürgerbüros, Zuwanderung und Aufenthaltsrecht. Dafür wird allerdings der Personalausweis benötigt, damit die Daten mit denen im Wählerverzeichnis abgeglichen werden können.
Die ersten Wahlbenachrichtigungen wurden bereits vor einigen Tagen versendet. Wer noch keine bekommen hat, braucht nicht sofort unruhig zu werden: Die Deutsche Post liefert die Wahlbenachrichtigungen flächendeckend für ganz Deutschland aus - "da kann es mal zu einer kleinen Verzögerung kommen", erklärt Wolters. Die Frist für die Auslieferung der Wahlbenachrichtigung ist Sonntag, 5. September 2021. Wer bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt der Stadt Bocholt melden.
Per Briefwahl abstimmen
Im letzten Jahr, bei den Kommunalwahlen, lag die Beteiligung per Briefwahl bei 12.000 Wählerinnen und Wählern. "Das erwarte ich auch für die jetzige Bundestagswahl", glaubt Wolters.
Wer per Briefwahl abstimmen will, kann die Wahlunterlagen auch per Post oder online anfordern. Wählerinnen und Wähler können entweder die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben und mit der Post an die Postadresse des Wahlamtes schicken - oder die Unterlagen online im Internet (www.bocholt.de/rathaus/wahl) oder per E-Mail (wahlamt@bocholt.de) beantragen.
Briefwahlunterlagen können zu den Öffnungszeiten im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung an der Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58 eingeworfen werden.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind willkommen
Wer sich noch ein kleines Erfrischungsgeld als Wahlhelferin oder Wahlhelfer verdienen möchte, kann sich unter der Tel. 953-398 beim Wahlamt melden.
Postadresse:
Wahlamt Stadt Bocholt
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
46395 Bocholt
Tel.: 02871 953-900
E-Mail: wahlamt@bocholt.de
Büro:
Wahlamt Stadt Bocholt ("Hungerkampgebäude")
Westend 2
46399 Bocholt
Öffnungszeiten:
Montags: 8-12 / 14-17 Uhr
Dienstags: 8-14 Uhr
Mittwochs: 8-12 / 14-17 Uhr
Donnerstags: 8-12 Uhr / 14-17 Uhr
Freitags: 8-12 Uhr
Samstag, 4. und 11. September: 9-12 Uhr
Freitag, 24. September: 8-18 Uhr
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, E-Mail: pressestelle@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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