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Presseinformation

27. August 2021
Kreis Steinfurt ruft Wählerinnen und Wähler zur sorgfältigen Kontrolle von Stimmzetteln zur Bundestagswahl auf
Briefwahlunterlagen in Lengerich enthalten teils falsche Stimmzettel

Kreis Steinfurt. Wählerinnen und Wähler in Lengerich, die für die Bundestagswahl ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sollten die zugesandten Stimmzettel genau kontrollieren. Nach dem Versenden der Unterlagen ist in bisher 16 Fällen festgestellt worden, dass nicht die Stimmzettel für den Wahlkreis 128 Steinfurt III enthalten waren, sondern für den Wahlkreis 117 Oberhausen – Wesel III. Die Stimmzettel unterscheiden sich in ihrer Bezeichnung ganz oben und in den Kandidatinnen und Kandidaten für die Erststimme. Die für die Zweitstimme maßgeblichen Landeslisten der Parteien sind identisch.

 

Die Stimmzettel für die Wahlkreise 124 Steinfurt I – Borken I und 128 Steinfurt III wurden in den letzten Wochen durch eine durch den Kreis Steinfurt beauftragte Druckerei hergestellt. Diese Druckerei beliefert eine Vielzahl an Wahlkreisen in ganz Deutschland mit Stimmzetteln zur Bundestagswahl. „Nach Erhalt der Stimmzettel wurden diese durch mehrere Stellen auf ihre Korrektheit hin überprüft. Deshalb können wir uns gerade nicht erklären, wie die falschen Stimmzettel dennoch in den Versand gehen konnten“, sagt Kreiswahlleiter Thomas Ostholthoff. Er versichert allen Wählerinnen und Wählern eine sorgfältige und verlässliche Durchführung der Bundestagswahl: „Das frühe Bekanntwerden der Ausgabe fehlerhafter Stimmzettel in Lengerich und die schnelle Reaktion sind Beleg für die gewissenhafte Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Wahlämtern.“ Ihm sei außerdem sehr wichtig, alle Wählerinnen und Wähler möglichst transparent über alle Vorgänge zur Bundestagswahl 2021 zu informieren. Deshalb weist er ausdrücklich darauf hin: „Personen, die Briefwahlunterlagen erhalten und noch nicht zurückgesandt haben, Briefwahlunterlagen noch erhalten werden, oder am Wahlsonntag ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, werden aufgerufen ihre Stimmzettel sorgfältig zu überprüfen.“ Fällt jemandem der falsche Stimmzettel nicht auf, kann lediglich die Zweitstimme für die Landesliste gewertet werden, nicht aber die Erststimme für die Wahlkreisbewerberin bzw. den Wahlkreisbewerber. Ein Zurückholen bereits abgegebener Briefwahlunterlagen ist vor dem Hintergrund der Wahrung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

 

Die Stadt Lengerich hat nach Bekanntwerden der falschen Stimmzettel alle möglicherweise betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler umgehend schriftlich informiert. Sie können ihre erhaltenen Briefwahlunterlagen unkompliziert in der Stadtverwaltung eintauschen. Ansprechpartner ist Herr Schulte, Telefon 05481 33 418, E-Mail wahlamt@lengerich.de.

 

Der Kreiswahlleiter hat alle anderen Städte und Gemeinden der Wahlkreise 124 Steinfurt I – Borken I und 128 Steinfurt III ebenfalls umgehend über den Sachverhalt informiert und zur erneuten Kontrolle der Stimmzettel aufgerufen. Weitere fehlerhafte Stimmzettel wurden in diesem Zusammenhang bislang nicht festgestellt. Zusätzlich werden für den Wahltag auch die Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen entsprechend sensibilisiert.

 

Bei der Auszählung der Stimmen am Wahlabend werden Stimmzettel, welche infolge dieses Umstands zumindest teilweise für ungültig erklärt werden müssen, dem Kreiswahlleiter gesondert vorgelegt. Hierdurch wird gewährleistet, dass nach der Wahl festgestellt werden kann, ob die Herausgabe falscher Stimmzettel signifikante Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte.

 

Bei Fragen oder Zweifel können sich betroffene Lengericherinnen und Lengericher an das Wahlamt der Stadt Lengerich oder den Kreis Steinfurt wenden, unter Telefon 02551 691021 oder per E-Mail an wahlen@kreis-steinfurt.de.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de