Die Zahl der Briefwahlanträge steigt und steigt..
03.09.2021 | Südlohn | Oeding
Die Briefwahlunterlagen zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag können auch ganz einfach ONLINE beantragt werden...
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird in diesem Jahr am 26. September 2021 durchgeführt. Wenn Bürgerinnen und Bürger am Wahltag verhindert sind, können diese einen Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines nebst Briefwahlunterlagen können Bürgerinnen und Bürger seit dem 16. August 2021 stellen.
Bis zum 02.09.2021 haben bereits über 2.450 Wahlberechtigte von Ihrer Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht und ihre Wahlunterlagen beantragt. Ein enorm hoher Wert im Vergleich zum Jahr 2017 mit insgesamt 1.722 Anträgen.
Die Bürgerinnen und Bürger haben folgende Möglichkeiten den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Sie können den Antrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post an das Wahlamt der Gemeinde Südlohn senden. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause geschickt und Sie können dann dort Ihre Wahl auf dem Stimmzettel vornehmen. Anschließend senden Sie, wie im Merkblatt zur Briefwahl beschrieben, die vollständigen Briefwahl-Unterlagen im roten Wahlbriefumschlag per Post an das Wahlamt der Gemeinde Südlohn zurück oder geben Sie im Bürgerservice der Gemeinde Südlohn ab.
- Den Antrag können Sie auch direkt im Briefwahlbüro des Rathauses (Bürgerservice - Erdgeschoss) persönlich stellen. Sie erhalten dann Ihre Wahlunterlagen und können direkt vor Ort wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
- Den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines nebst Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 16. August 2021 auch online stellen.
- Hier der direkte Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5554060
- Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise im Online-Verfahren. Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 26. September 2021, 18.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Südlohn eintreffen, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis Mittwoch, 22. September 2021, 12.00 Uhr zur Verfügung.
- Bitte den Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig zurücksenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger Gemeinde Südlohn - Wahlamt - eingeht! Der Wahlbrief kann auch direkt im Rathaus - Bürgerservice - abgegeben werden oder in den Briefkasten am Rathaus - Haupteingang - eingeworfen werden.
- Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!
Weitere Hinweise:
- Wenn Sie für eine andere wahlberechtigte Person einen Briefwahlantrag stellen wollen, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden.
- Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus.
- Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die vom Antragssteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.
Wir freuen uns auf eine hohe Wahlbeteiligung!
Ihr Wahlamt
der Gemeinde Südlohn
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Die Briefwahlunterlagen können auch ganz einfach ONLINE beantragt werden...
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