Meldungsdatum: 03.09.2021

Wichtige Informationen für alle, die Briefwahl beantragen möchten

Alle wahlberechtigten Osnabrücker:innen, die am Tag der Kommunalwahl oder der Bundestagswahl nicht ihr zuständiges Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Wichtig: Für jede Wahl ist ein eigenständiger Antrag erforderlich.

Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies online unter wahlen.osnabrueck.de (für die Kommunalwahl noch bis zum 6. September), persönlich („Briefwahl an Ort und Stelle“) im Wahlbüro an der Sedanstraße 109 oder schriftlich mittels der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte (für die Kommunalwahl noch bis zum 10. September, 13 Uhr) tun. Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 5. September zwei Wahlbenachrichtigungskarten, eine für die Kommunal- und die OB-Wahl, die andere für die Bundestagswahl.

Wer die Briefwahl mittels der Benachrichtigungskarte beantragen möchte, muss darauf achten, diese Pflichtfelder auszufüllen: Familienname, Vorname, Adresse und Geburtstag sowie das Kreuz, ob die Briefwahlunterlagen abgeholt, an die eigene Adresse gesendet oder an eine abweichende Adresse geschickt werden sollen. Unbedingt ist die Wahlbenachrichtigungskarte zu unterzeichnen. Sollte eine dieser Angaben fehlen, wird die Wahlbenachrichtigungskarte zurück an die bzw. den Wähler:in geschickt. Zudem muss die Person ankreuzen, ob sie die Wahlunterlagen im Wahlbüro abholen, zu sich nach Hause oder an eine andere Adresse schicken lassen möchte.

Falls die oder der Wähler:in Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragen möchte, dann kann dies ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte angekreuzt werden. Die Bevollmächtigung muss nur dann ausgefüllt werden, wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen soll.

Wichtig ist, dass sich die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte nicht widersprechen. Die meistgewählte Weg ist, dass ein:e Wähler:in Briefwahlunterlagen zu sich nach Hause beantragt, um bequem von dort aus wählen zu können. Hierfür ist das Ausfüllen der Pflichtfelder zwingend notwendig sowie die Angabe einer Option, also Abholung, Zusendung nach Hause oder an eine andere Adresse.

Richtig ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarten kann das Wahlbüro schnellstmöglich bearbeiten. Das ist besonders wichtig, weil das Wahlaufkommen bereits jetzt sehr hoch ist. Schon mehr als 46.000 Wahlscheine für die Kommunalwahl wurden im Wahlbüro gedruckt.

Da auch im Wahlbüro trotz aller Sorgfältigkeit Fehler passieren können, bittet die Stadt, die zugesandten Briefwahlunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Hierbei helfen folgende Checklisten:

Kommunalwahl:

Bundestagswahl:

Für Fragen steht das Informationstelefon unter 0541-323 3232 bereit. Per Mail können Fragen zudem an wahlen@osnabrueck.de gesandt werden.

Alle Informationen rund um die Wahlen sind unter www.osnabrueck.de/wahlen zusammengestellt. Alles zu Wahllokalen, Wahlbezirken und Wahlbereichen gibt es unter http://geo.osnabrueck.de/wahl_2021. Die Stadt bittet alle Wähler:innen, vor der Wahl auf der Wahlbenachrichtigungskarte nachzuschauen, wo ihr Wahllokal ist. Wegen der Corona-Pandemie kommt es hier teilweise zu Veränderungen im Vergleich zu vergangenen Wahlen.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541 3234557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de


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Beispiel Wahlbenachrichtigungskarte

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Beispiel Wahlbenachrichtigungskarte