Meldungsdatum: 06.09.2021

Einrichtung einer Fahrradstraße im Bereich Schlebuschrath in Alkenrath

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen, im Stadtgebiet weitere Fahrradstraßen einzurichten, wurde als dritte neue Fahrradstraße in Alkenrath der Teil der Straße Schlebuschrath, der vom Gelände des SSV Leverkusen-Alkenrath e.V. kommend, bis zur Brücke über die A1 führt, ausgewiesen. Die Verwaltung hat entschieden, im Stadtbezirk III zunächst auf der Straße Schlebuschrath eine Fahrradstraße einzurichten, weil der gewählte Abschnitt der Straße Schlebuschrath eine sinnvolle Erweiterung der bereits in diesem Bereich bestehenden Fahrradstraße zwischen der Eisenbahnunterführung Wilhelm-Leuschner-Straße und dem Kleingartenverein Burgloch e.V. darstellt.

 

Bislang existieren in Leverkusen sieben Fahrradstraßen – in den Straßen Am Stadtpark, Kurtekotten, Grüner Weg, Hammerweg, ein Bereich der Straße Schlebuschrath, Burgweg, sowie Amselweg, der seit letzter Woche Fahrradstraße ist.

 

Die restlichen bislang beschlossenen Fahrradstraßen und -zonen werden in den kommenden rund eineinhalb bis zwei Jahren sukzessive ausgewiesen. Welche Fahrradstraßen ab 2022 aus der beschlossenen Liste umgesetzt werden und zu welchem Zeitpunkt, steht aktuell jedoch noch nicht abschließend fest, da dies von der Gewährung von Fördermitteln abhängt.

 

Im Laufe des Jahres 2022 soll der Ausbau der Fahrradstraßen von einer Öffentlichkeitskampagne begleitet werden, um Anwohner sowie Rad- und Autofahrer über die geltenden Regeln in Fahrradstraßen und Fahrradzonen zu informieren.

 

Laut Mobilitätskonzept 2030+ können Fahrradstraßen einen maßgeblichen Beitrag zur Radverkehrsförderung leisten (steigende Akzeptanz des Radverkehrs und geringeres Konfliktpotenzial zwischen Rad- und Kfz-Verkehr und Fußgängern) und sind mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzbar, da in vielen Fällen Beschilderungen

und Bodenmarkierungen sowie ggf. punktuelle bauliche Maßnahmen an Kreuzungen ausreichen. Sie können auf Streckenabschnitten mit bereits hohem Radverkehrsaufkommen oder auf Streckenabschnitten, die zukünftig wichtige Radverkehrsverbindungen bilden sollen, eingerichtet werden.

 

Leverkusen verfügt bereits über einzelne Fahrradstraßen, jedoch können durch eine vermehrte Verbreitung von Fahrradstraßen kurz- bis mittelfristig deutliche Qualitätssteigerungen in der Radwegeinfrastruktur erreicht werden. Neben den positiven Effekten für Radfahrer und Fußgänger erzeugen Fahrradstraßen auch eine hohe Öffentlichkeitswahrnehmung und fördern eine Mobilitätswende.

 

Folgende Ge- und Verbote gelten auf einer Fahrradstraße bzw. in einer Fahrradzone:

 

Insgesamt wurde vom Rat am 22.03.2021 die Einrichtung folgender Fahrradstraßen beschlossen:

 

Bezirk I

 

Bezirk II

 

Bezirk III

 

Alle beschilderten Fahrradstraßen sowie die geplanten Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind ebenfalls im Geoportal der Stadt Leverkusen unter dem Link geoportal.leverkusen.de einzusehen.

 

Pressekontakt: Julia Trick


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Weitere Fahrradstraße

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Weitere Fahrradstraße

Conchita Laurenz vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, Bezirksbürgermeister Frank Schönberger und Fahrradbeauftragter Ralf Uttich (v.l.n.r.) freuen sich über die Einrichtung der Fahrradstraße.