Meldungsdatum: 07.09.2021

Kreis wartet auf Landesregelung zur Quarantäne von Schülern

Das „Freitesten“ nach fünf Tagen ist nach den noch geltenden Vorgaben nicht möglich

 

 

Die Gesundheitsminister der Länder haben am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf Landesebene umgesetzt. Zudem ist noch unklar, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden.

Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen muss sich aktuell an die bestehenden Vorgaben halten. Das bedeutet, dass sich Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne „freitesten“ lassen können.

Pressekontakt: Anja Kühne