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Presseinformation

10. September 2021
Neue Quarantäneregelungen des RKI: Freitestung im Kreis Steinfurt möglich
Ab sofort endet die Quarantäne automatisch nach zehn Tagen

Kreis Steinfurt. Die Stabstelle Corona des Kreises Steinfurt setzt die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Quarantäne enger Kontaktpersonen von Corona-Infizierten ab sofort um. Die Quarantäne für nicht geimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen verkürzt sich auf zehn Tage. Die Quarantäne endet bei Symptomfreiheit automatisch mit Ablauf des zehnten Quarantänetages.

 

Für symptomfreie quarantänisierte Personen besteht nach den neuen Handlungsempfehlungen des RKI ab sofort die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen. Das ist möglich mit einem negativen Ergebnis eines PCR-Tests, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführt wurde, oder mit einem negativen Ergebnis eines qualifizierten Antigen-Schnelltests an einer Teststelle, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne durchgeführt wurde. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder ist zu beiden Zeitpunkten die Vorlage eines qualifizierten (fremdgetesteten) negativen Antigen-Schnelltests ausreichend. Sie benötigen kein negatives PCR-Testergebnis.

 

Die Personen im Kreis Steinfurt, die sich aktuell in Quarantäne befinden, bekommen eine E-Mail mit den aktualisierten Informationen. Zur Durchführung eines PCR-Tests an den Testcontainern des Kreises in Steinfurt und Ibbenbüren ist eine Terminvereinbarung notwendig. Das ist möglich über die Corona-Hotline des Kreises Steinfurt unter 02551/69-7100.

 

Bei Durchführung eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests außerhalb der Testcontainer des Kreises ist der Nachweis über das negative Ergebnis per Mail an corona@kreis-steinfurt.de zu schicken.

 

Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass die Laborauswertung von PCR-Tests bis zu 48 Stunden dauern kann. Das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests liegt dagegen schon nach einigen Minuten vor. Die Durchführung eines Antigen-Schnelltests durch eine qualifizierte Teststelle am siebten Tag der Quarantäne kann demnach eine Alternative zur Durchführung eines PCR-Tests an einem Testcontainer des Kreises am fünften Quarantänetag darstellen.

 

Kontaktpersonen eines Infizierten, die vollständig geimpft oder genesen sind oder deren Corona-Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt, müssen nicht in Quarantäne, so lange sie symptomfrei sind und der Kontakt nicht zu einer besorgniserregenden Virusvariante (z.B. beta / gamma) bestand. Das gilt auch für Personen, die nach überstandener Corona-Infektion vor mehr als sechs Monaten eine Impfdosis erhalten haben. Symptomatische Personen sind dazu aufgerufen, sich sofort in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test über den Hausarzt durchzuführen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de