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13. September 2021
Kreis Steinfurt: Pilze sammeln ist im Naturschutzgebiet tabu
Außerhalb von Naturschutzgebieten nur Mitnahme von Mengen für den Eigenbedarf erlaubt

Kreis Steinfurt. Immer mehr Pilzsammler strömen in die Wälder, um die schmackhaften Delikatessen zu suchen. Wichtig zu wissen: In Naturschutzgebieten dürfen Pilze nicht entnommen werden und auch die Wege in Naturschutzgebieten zu verlassen, ist verboten. Ebenfalls dürfen eingezäunte Flächen in Wäldern nicht betreten werden.

„Außerhalb von Schutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf zulässig“, sagt Birgit Jedrzejek, Landschaftsökologin der unteren Naturschutzbehörde und erklärt: „Pilze im Wald verwerten beispielsweise die organische Substanz oder versorgen in der sogenannten Symbiose viele Bäume mit Wasser und Nährstoffen. Außerdem dienen sie zahlreichen Wildtieren als Nahrung. Deshalb dürfen auch nur so viele Pilze gesammelt werden, wie man kurzfristig für eine Mahlzeit verwerten kann.“ Sammler können das Pilzwachstum für die kommenden Jahre unterstützen, indem sie die Pilze nicht ausreißen, sondern abschneiden oder herausdrehen und einen Teil im Bestand belassen. Wer einen Beitrag zum Naturschutz leisten möchte, sollte außerdem nicht während der Morgen- und Abenddämmerung sammeln. Zu diesen Zeiten sind die Wildtiere sehr aktiv und sollten nicht gestört werden.

Bestimmte Pilzarten stehen generell unter Naturschutz, wie Trüffel und Kaiserling, und dürfen nirgendwo in freier Natur gesammelt werden. Andere Speise- und Giftpilze sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Hier, mahnt Jedrzejek, sollte die Faustregel gelten: „Nur ernten, was man hundertprozentig kennt. Eine Bestimmung der Pilzarten per App ersetzt nicht die echte Artenkenntnis. Besser ist es, an einem Pilzseminar teilzunehmen.“

Die untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen die genannten Regeln empfindliche Bußgelder fällig werden können. Einzelheiten zu geschützten Pilzarten können in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) nachgelesen werden, beispielsweise unter www.gesetze-im-internet.de.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de