Die Landschaftsschutzgebietsverordnung und die Naturschutzgebietsverordnung „Fehntjer Tief und Umgebung Süd“ sind nun im Amtsblatt des Landkreises Leer vom 15.09.2021 bekannt gemacht worden und somit am 16.09.2021 in Kraft getreten.
Dies war notwendig aufgrund einer entsprechenden fachaufsichtlichen Weisung des niedersächsischen Umweltministeriums, die Landrat Matthias Groote Anfang September erhalten hatte. Die Weisung des Ministeriums beinhaltet, dass die Entwürfe für die beiden Verordnungen in der Fassung, wie sie dem Kreistag am 15.06.2021 vorgelegen wurden, unverzüglich veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt werden müssen. Die Umsetzung der Weisung des Landes ist für den Landrat zwingend, da die Unterschutzstellung durch den Landkreis als vom Land übertragene Aufgabe erfolgt. Dies ist nunmehr geschehen.
Der Kreistag hatte mit Mehrheit gegen die Verordnungen gestimmt. Das Ministerium konnte jedoch unter den vorgebrachten Gründen keine erkennen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.
Die Landkreise Leer und Aurich sind verpflichtet, die Natura-2000-Gebiete durch Verordnungen zu sichern. Hierzu zählen auch das Fauna- Flora- Habitat (FFH)-Gebiet sowie das weitgehend deckungsgleiche EU-Vogelschutzgebiet Fehntjer Tief.
Die Verordnungen können beim Landkreis Leer sowie den betroffenen Gemeinden eingesehen werden, unter:
https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Natur-Tiere-Umwelt/Naturschutz/Schutzgebiete/
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