Lippstadt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue und ab dem 1. Oktober gültige Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Noch vor Ablauf der alten Verordnung am 8. Oktober, steht bereits jetzt fest, dass die Maskenpflicht für Großveranstaltungen im Freien vollständig entfällt. Das heißt für die Lippstädter Herbstwoche wird es, anders als bei der Pressekonferenz am Dienstag noch kommuniziert, keine Pflicht zum Tragen einer Maske auf dem Veranstaltungsgelände geben. Ebenfalls entfällt laut der neuen Verordnung die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstell- sowie Kassenbereichen.
Weiter bestehen bleibt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für das gesamte Kirmesgelände. Mit stichprobenartigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörde und einem beauftragten Sicherheitsdienst wird die Einhaltung überprüft.
Pressekontakt: KWL Kultur und Werbung Lippstadt GmbH, Lippstadt Marketing, schwientek@kwl-lippstadt.de, Tel. 02941/9887803
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