Das Gelände des ehemaligen Segelflugplatzes Arnsberg im „Alten Feld“ steht vor einer neuen Nutzung. Für die Planung möglicher Folgenutzungen des ehemaligen Segelflugplatzes im Alten Feld ist im vergangenen Jahr eine aufwändige Untersuchung der Vegetation durchgeführt worden. Dabei wurden über 40 verschiedene Pflanzenarten gefunden, von denen mehrere Arten auf der „Roten Liste“ der bedrohten Pflanzenarten stehen.
Bedrohte Pflanzenarten auf der Roten Liste
Durch den Verzicht auf Düngung über Jahrzehnte und das regelmäßige Mähen ist eine Magerwiese entstanden, die nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehört. Aufgrund ihrer Größe und Ausprägung ist die Magerwiese auf dem ehemaligen Segelflugplatz in Arnsberg von landesweiter Bedeutung. Die jetzt vorgesehene Pflege mit einer Heuernte im Juni und einer Nachbeweidung mit Rindern ist mit der Naturschutzbehörde abgestimmt und dient der Pflege und Weiterentwicklung der Magerwiese.
Abstimmung mit der Naturschutzbehörde
Durch die Nachbeweidung der Fläche mit Rindern soll die Strukturvielfalt der Fläche zusätzlich erhöht werden. Die Hinterlassenschaften der Rinder führen, im Gegensatz zu Hundekot, nicht zu einer zusätzlichen Düngung der Flächen, da die Tiere durch die Nahrungsaufnahme der Fläche mehr Nährstoffe entziehen als sie durch Kuhfladen dort zurücklassen. Kuhfladen haben zudem eine wichtige Funktion in der Natur, so leben auf und an den Hinterlassenschaften der Rinder mehrere Hundert Insektenarten, die Kuhfladen auch als ihre Nahrungsquelle nutzen. Hierzu gibt es umfangreiche Untersuchungen zur „Ökologie des Kuhfladens“ und weitere Informationen im Internet.
Kuhfladen ist Lebensraum für Insekten
Die seit 2016 eingezäunten und extensiv beweideten Flächen auf der anderen Seite der Ruhr sollen sich ebenfalls in eine arten- und Strukturreiche Fläche entwickeln. Diese Entwicklung wird jedoch noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Allerdings haben die Rinder dort schon in kurzer Zeit größere Flächen des japanischen Knöterichs – eine Art, die aus Asien eingeschleppt wurde und dort nicht heimisch ist – zurückgedrängt.
Wichtige Hinweise:
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Arnsberg noch einmal darauf hin, dass es kein allgemeines Betretungsrecht für landwirtschaftliche Nutzflächen gibt. Das gilt nicht nur für Ackerflächen, sondern auch für Weideflächen. In Naturschutzgebieten, wie der Ruhraue oder dem Spreiberg, war und ist es unabhängig davon nicht zulässig, die vorhandenen Wege zu verlassen. Naturschutzgebiete sollen unter anderem Rückzugsräume für Tiere bieten und sie vor regelmäßigen Störungen durch Erholungssuchende aber auch durch freilaufende Hunden schützen.
Weitere Informationen unter www.arnsberg.de/umwelt