Presseinformation

Nr. 711 Steinfurt, 01. Oktober 2021


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Landesweiter Katastrophenschutztag würdigt ehren- und hauptamtlich engagierte Kräfte

Kreis Steinfurt. Unter dem Stichwort „Blackout“ begeht das Land NRW am Samstag, 2. Oktober, den Tag des Katastrophenschutzes. Auf Einladung des Innenministeriums und der Stadt Bonn findet zwischen 10 und 17 Uhr eine zentrale Veranstaltung auf dem Bonner Münsterplatz statt. Sie bietet Tipps zur Vorbereitung auf und zum Verhalten bei längerem Stromausfall, stellt die vielfältigen Aufgaben im Katastrophenschutz vor und soll die Besucherinnen und Besucher zu eigenem Engagement ermutigen.

 

Auch der Kreis Steinfurt möchte diesen Anlass nutzen, um auf das Thema aufmerksam zu machen, dem in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Entscheidend für einen funktionierenden Katastrophenschutz ist die Arbeit der vielen ehren- und hauptamtlichen Kräfte, die dieser Tag in besonderer Weise würdigen soll.

 

Um einen Einblick in den Katastrophenschutz im Allgemeinen und die Schutzmaßnahmen im Kreis Steinfurt zu schaffen, gibt Dr. Karlheinz Fuchs Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um dieses bedeutende Thema. Als Dezernent für Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises Steinfurt ist er auch für die Stabsstelle Corona und den Rettungsdienst im Kreis verantwortlich.

 

Was bedeutet Katastrophenschutz?

Dr. Fuchs: „Katastrophenschutz bedeutet vor allem die Abwehr von Gefahren für Gesundheit und/oder Leben. Die Hauptgefahren stellen zum Beispiel Hochwasser oder extreme Wetterlagen, wie Stürme, starke Regenfälle oder Dürreperioden, dar. Das Gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder für die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Luft, den Boden oder das Wasser. Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.“

 

 

Wer ist für den Katastrophenschutz zuständig?

Dr. Fuchs: „Die rechtliche Grundlage für diesen Bereich bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen. Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen Katastrophenschutzbehörden. Bei Großeinsatzlagen oder in Katastrophenfällen müssen sie das Zusammenwirken der Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Verwaltungen gewährleisten.“

 

 

Ist der Kreis Steinfurt auf Notfälle und Krisen vorbereitet?

Dr. Fuchs: „Der Kreis Steinfurt ist für das Krisenmanagement auf seinem Hoheitsgebiet zuständig und mobilisiert im Ernstfall den Krisenstab. Dieser wiederum bündelt die unterschiedlichen Fachverwaltungen und koordiniert aus administrativ-organisatorischer Sicht die Gefahrenabwehrmaßnahmen. Dass die Einrichtung und der Betrieb des Krisenstabes sehr gut funktioniert, konnte im Rahmen der Corona-Pandemie unter Beweis gestellt werden. Zudem bildet der Kreis Steinfurt seinen Krisenstab in regelmäßigen Übungen und Schulungen regelmäßig fort.

Aber nicht nur auf der planerischen Ebene ist der Kreis Steinfurt vorbereitet. So hat der Kreis in den vergangenen Jahren auch praktisch für verschiedene Katastrophenszenarien vorgesorgt, indem er zum Beispiel Notstromaggregate beschafft hat, um im Falle eines „Blackouts“ einige sogenannte „Leuchttürme“ errichten zu können. Gemeint sind Orte im Kreisgebiet, an denen sich Bevölkerungsteile in solchen Lagen aufwärmen und verpflegen können. Auch im Bereich der Tankmittelreserven hat der Kreis Steinfurt für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls, durch Nutzungsverträge mit Tankmittelbevorratern und den Ausbau einer eigenen Tankstelle, Vorsorge getroffen.“

 

 

Welche Rolle übernehmen die vielen haupt- und ehrenamtlichen Kräfte im Bereich des Katastrophenschutzes?

Dr. Fuchs: „Die vielen ehren- und hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehren, Hilfsorganisationen und des THW sind das Fundament der gesamten nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Ohne diese Frauen und Männer, die zum überwiegenden Teil im Ehrenamt ihren Dienst an der Gesellschaft versehen, wäre in NRW sicherlich kein so schlagkräftiger Katastrophenschutz möglich. Diese Erfahrung haben wir auch im Rahmen der Corona-Pandemie machen können. Ich möchte daher an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, nochmals allen Kräften der Feuerwehren, Hilfsorganisationen und des THW sowie auch allen anderen zivilgesellschaftlichen Unterstützern für ihren unermüdlichen Einsatz zu danken.“





Dezernent Dr. Fuchs