Meldungsdatum: 03.10.2021
Zu dieser Entscheidung kam die städtische Sportplatzkontrolle des ESB nach örtlicher Überprüfung der Platzzustände am Sonntagmorgen.
Betroffen von den umfassenden Sperrungen sind die Rasenplätze auf den Sportanlagen von TuB Bocholt, SC 26 Bocholt, DJK SF 97/30 Lowick, TuB Mussum, SV Biemenhorst, VFL 1945 Bocholt, Olympia Bocholt, GSV Suderwick, DJK Stenern, DJK Barlo und TSV Bocholt. Auf den Sportanlagen von Borussia Bocholt, Hemdener SV und 1. FC Bocholt sind lediglich die Nebenplätze von der Sperrung betroffen.
Die Sperrung erstreckt sich nicht auf die Kunstrasen- und Tennenplätze.
Pressekontakt: Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport, Geschäftsbereich Jugendförderung, Sport und Planung, Jonas Bühs, Telefon +49 2871 953-535, E-mail: jonas.buehs@bocholt.de
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