Meldungsdatum: 04.10.2021
Einwohner der Gemeinden Vechelde und Wendeburg, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren, und deren Führerscheine vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, sind aufgerufen, zeitnah einen Termin zum Führerscheinumtausch beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Peine zu vereinbaren.
„Bei diesen Termin, an dem jeder Führerscheininhaber persönlich erscheinen muss, benötigen wir den alten Führerschein, ein biometrisches Foto und einen gültigen Personalausweis der Kunden. Sollte der Führerschein von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt worden sein, muss bei der ursprünglich ausstellenden Führerscheinstelle eine sogenannte ‚Karteikartenabschrift‘ angefordert werden. Diese kann von dort am besten direkt an die E-Mail-Adresse strassenverkehr@landkreis-peine.de gesendet werden“, erklärt Kreissprecher Fabian Laaß das Prozedere. Die Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 Euro.
Um die Abläufe in der Führerscheinstelle des Landkreises ein wenig zu steuern, erfolgt der Umtausch nach Gemeinden gestaffelt. Ein Termin kann über die Hotline 05171/401-6501 gebucht werden.
„Einige Personen haben in den vergangenen Monaten den Umtausch schon vollzogen. Ein Großteil der Mitbürger muss dies jedoch noch in Angriff nehmen“, so der Kreissprecher.
Hintergrund:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle sich in der EU noch im Umlauf befindenden Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Pressekontakt: Fabian Laaß
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