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Lippstadt, Meldung vom 04.10.2021
Familienpass jetzt auch für Singles und Paare
Neue Richtlinien für den Familienpass

Lippstadt. Die Richtlinien für den Familienpass wurden zum 1.10.2021 geändert: Ab sofort können nun auch Alleinstehende und Paare mit geringen Einkommen den Familienpass beantragen. „Auf diese Weise werden auch all die Personen berücksichtig, die nicht unter den „klassischen“ Familienbegriff fallen und die keine Sozialleistungen beziehen, es durch ein vergleichsweise geringes Einkommen aber trotzdem schwerer haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, erklärt Iris Faulhaber, Fachdienstleiterin Soziales und Integration bei der Stadt Lippstadt. „Mit der Novellierung dieser Richtlinie wird also eine letzte Lücke im Kreis der Anspruchsberechtigten geschlossen“, so Faulhaber weiter.

 

Außerdem wurden die Einkommensgrenzen in Anlehnung an die Inflationsrate angehoben, sodass mehr Personen anspruchsberechtigt sind. Demnächst soll das Anmeldeverfahren zudem digitalisiert und damit vereinfacht werden.

 

Hintergrund

Der Lippstädter Familienpass bietet bestimmten Personen die Möglichkeit, bei ausgewählten Einrichtungen Angebote vergünstigt in Anspruch zu nehmen. So erhalten Inhaber des Familienpasses bei Angeboten aus den Bereichen Sport, Kultur oder Freizeit wie beispielsweise beim Stadttheater, Schwimmbad, bei der Musikschule, Bücherei oder der VHS eine Ermäßigung bei den Gebühren bzw. beim Entgelt von 50 Prozent. Weitere Informationen unter www.lippstadt.de/familienpass.

 

 



Pressekontakt: Frau Scharte, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
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