Landeseinheitlicher Bußgeldkatalog bei Schulpflichtverletzungen
Kurz vor den Herbstferien, die in diesem Jahr am 11. Oktober beginnen, teilt das Schulamt für die Stadt Hamm mit, dass der Bußgeldkatalog für die Schulpflichtverletzungen in Nordrhein-Westfalen aktualisiert wurde. Die Bezirksregierungen des Landes NRW haben sich auf einen landeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Schulpflichtverletzungen geeinigt. Dieser findet jetzt auch in Hamm Anwendung und damit haben sich die Bußgelder deutlich erhöht. Verlängern Eltern eigenmächtig die anstehenden Herbstferien, so müssen sie mit einem Bußgeld von mindestens 300 Euro pro Elternteil und Kind rechnen. Bislang wurden bei Fehlzeiten bis zu drei Tagen vor bzw. nach den Ferien 80 Euro je Elternteil fällig. Sollten Schülerinnen und Schüler mehr als fünf Tage fehlen, werden Bußgelder von bis zu 500 Euro je Elternteil verhängt. In den vergangenen vier Jahren haben in Hamm insgesamt 169 Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht im Zusammenhang mit den Ferien verletzt, woraus 281 Bußgeldverfahren resultierten. Denn Ferien-Bußgelder werden, insofern vorhanden, gegen beide Erziehungsberechtigten gerichtet. Eine Einleitung gegen die Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht.
Unmittelbar vor und nach den Ferien nicht zur Schule zu gehen, ist nur dann straffrei, wenn das Kind krank ist und aus diesem Grund nicht die Schule besuchen konnte. Belegt werden muss das allerdings mit einem ärztlichen Attest. Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern aus anderen Gründen direkt vor oder nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich.
Pressestelle der Stadt Hamm
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381/17-3551
Fax: 02381/17-103551
Die Pressestelle "Stadt Hamm" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.