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Presseinformation

20. Oktober 2021
"2.000 x 1.000 € für das Ehrenamt“ – Wichtiger Hinweis des Kreises: Landesprogramm unterstützt nur ehrenamtliche Aktionen und Veranstaltungen
Frist endet am 1. November

Kreis Steinfurt. Wer eine Förderung aus dem Landesprogramm „2.000 x 1.000 € für das Ehrenamt“ möchte, bekommt diese nur für gemeinschaftliche Aktionen und Events. Weitere Voraussetzungen für eine mögliche Bewilligung des Antrags: Das Vorhaben muss bis Endes des Jahres durchgeführt werden und die Kosten der Aktion dürfen die förderfähigen Ausgaben von 1.000 Euro nicht unterschreiten. Förderungen können bis zum 1. November beantragt werden.

 

Nachdem aufgrund von Corona lange Zeit keine Treffen möglich waren, will das Land mit dem Förderprogramm Maßnahmen unterstützten, die Gemeinschaft vor Ort aktivieren und stärken. Unter dem diesjährigen Motto „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“ sind Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen im Kreis Steinfurt aufgerufen, eine Förderung zu beantragen. Reine Sachmittel, beispielsweise neue Sportgeräte für die Turnhalle, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden. Die Antragstellung ist über das Portal www.engagementfoerderung.nrw möglich. Fragen beantwortet Bettina Alt, Büro des Landrats, unter Telefon 02551 69-2164.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de