Meldungsdatum: 02.11.2021

Jobcenter: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II und Veränderungsmitteilung stehen ab sofort online zur Verfügung

Mit der erfolgreichen Einführung des Online-Erstantrags auf Arbeitslosengeld II im Mai 2021 ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung im Jobcenter des Landkreises Peine verwirklicht worden. Von der Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, haben seit Beginn der Einführung viele Kunden Gebrauch gemacht. „Insgesamt hat das erweiterte Angebot schnell eine gute Akzeptanz gefunden, im Durchschnitt gehen mittlerweile zirka 25 Prozent der Erstanträge online ein“, berichtet Claudia Geyer, stellvertretende Fachdienstleiterin des Jobcenters.

Die Einführung des digitalen Angebotes sei erfolgreich und ohne technische Probleme verlaufen. „Unsere Mitarbeiter haben das neue und zusätzliche Verfahren problemlos in ihre Arbeitsabläufe integrieren können. Über dieses engagierte und schnelle Umsetzen des neuen digitalen Formats sind wir sehr froh“, so Claudia Geyer.

Nun geht es weiter. Ab sofort können Kunden des Jobcenters online auch den Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen und Veränderungen mitteilen. Im digitalen Weiterbewilligungsantrag werden alle Informationen abgefragt, die für den vollständigen Antrag notwendig sind. Wie auch beim Erstantrag wird Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, ergänzende Hilfetexte liefern dazu leicht verständliche Erklärungen.

Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft, wie z. B. bei den Einkommensverhältnissen, beim Familienstand oder bei den Miet- und Nebenkostenzahlungen, können ebenfalls ab sofort digital mitgeteilt werden. Alle Daten können bequem von zu Hause per Computer oder über mobile Endgeräte eingegeben und die dazu erforderlichen Unterlagen direkt hochgeladen werden. „Auf diese Weise erhalten die zuständigen Sachbearbeiter direkt und zeitnah Anträge und Mitteilungen bei Veränderungen. Die Bearbeitungszeit reduziert sich und die Anliegen unserer Kunden können schneller bearbeitet und beschieden werden“, erklärt Claudia Geyer die Vorteile des digitalen Systems. Zudem würden durch die Digitalisierung nachhaltig Ressourcen geschont und Kosten eingespart.

Für Kunden, die das digale Angebot nicht nutzen, stehen der Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung auf der Internetseite des Jobcenters unter „Anträge und Vordrucke“ zum Ausdrucken zur Verfügung. Darüber hinaus liegen die Formulare auch direkt im Eingangsbereich des Jobcenters in Papierform zur Abholung bereit. Unabhängig davon stehen die Mitarbeiter des Jobcenters nach vorheriger Terminabsprache persönlich, telefonisch und per E-Mail bei Fragen und Anliegen beratend und unterstützend zur Seite.

Mit Einführung der Online-Angebote „Erstantrag – Weiterbewilligungsantrag -  Veränderungsmitteilung“ ist die Digitalisierung im Jobcenter noch nicht abgeschlossen.  Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sollen bis Ende 2022 alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen digital beantragt werden können.

Pressekontakt: Fabian Laaß