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Meldung vom 09.11.2021
Falsches Parken wird mit neuen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog auch in Arnsberg teurer
Neue Regelungen für den Straßenverkehr treten heute in Kraft

Arnsberg. Der Bundesrat hat einen neuen Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr beschlossen. Für zu schnelles Fahren, falsches Parken und weitere Verstöße im Verkehr gibt es seit November deutlich härtere Strafen. Auch die Stadt Arnsberg muss sich an die neuen gesetzlichen Vorgaben für den ruhenden Verkehr halten und ist gezwungen diese umzusetzen.

Verkehrsteilnehmer werden deshalb eindringlich gebeten, sich vor allem beim Parken an die Vorschriften zu halten, um einem Verwarn- oder Bußgeld aus dem Wege zu gehen. Sind jedoch Unfälle die Folge eines Vergehens, können die zu verhängenden Bußgelder auch deutlich höher ausfallen.

Wer sein Fahrzeug auf einer gebührenpflichtigen Parkfläche abstellt ohne einen Parkschein zu haben oder eine Parkscheibe zu hinterlegen oder die bezahlte Zeit oder eingestellte Parkzeit überschritten hat, musste je nach Dauer der Überschreitung bislang mit Kosten zwischen 10 und 30 Euro rechnen. Ab dem 9. November werden für diese Vergehen nach dem neuen Bußgeldkatalog abhängig von der Zeit der Überschreitung 20 bis 40 Euro fällig. Das Parken im absoluten Halteverbot kostet ab dem 9. November nun 25 Euro, vorher waren dafür 15 Euro zu zahlen. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg|Verkehr hin.

Parken im absoluten Halteverbot

Dabei sind dies beim Blick auf die Statistik für das Jahr 2021 bislang die häufigsten Parkvergehen in der Stadt. 4.915 Mal wurde in diesem Jahr schon ohne Parkschein, 4.074 Mal ohne Parkscheibe auf Flächen geparkt. Mit großem Abstand zu den anderen Vergehen musste auch das Parken im Halteverbot geahndet werden – 3.516 Fälle hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Arnsberg bislang gezählt.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Richtig teuer wird es mit dem neuen Bußgeldkatalog beim Parken auf Gehwegen, was im laufenden Jahr schon 2.094 Mal geahndet werden musste. Künftig werden für Falschparker hier mindestens 55 Euro fällig, entsteht eine Behinderung liegt das Bußgeld bei 70 Euro, zudem gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei. Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte abstellt, muss mit einem Bußgeld von neuerdings 55 Euro rechnen, bislang wurden 35 Euro fällig. Auch für das Abstellen von Fahrzeugen auf Fahrradschutzstreifen (gestrichelte Behelfsspur auf der Fahrbahn) oder direkt auf den Radwegen müssen neuerdings 55 Euro Bußgeld (und ein Punkt bei Behinderung) verhängt werden (bislang 20 Euro ohne Punkt). 208 Mal musste dafür in diesem Jahr bereits eine Verwarnung dafür ausgesprochen werden.

Abstellen in verkerhrsberuhigten Zonen

Der Blick in die Statistik für das bisherige Jahr 2021 belegt auch, dass bereits 1.199 Mal unerlaubt auf Parkplätzen für Schwerbehinderte geparkt wurde und 1.089 Mal Fahrzeuge unerlaubt in verkehrsberuhigten Zonen abgestellt wurden.

Die Stadt Arnsberg appelliert eindringlich an die Verkehrsteilnehmer, sich aus Gründen eines verträglichen Miteinanders im Straßenverkehr an die Regeln und Vorschriften für das Abstellen von Fahrzeugen zu halten. Damit können auch unliebsame Überraschungen in Form von Verwarngeldern vermieden werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum neuen Bußgeldkatalog gibt es auch beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de



Pressekontakt: Frank Albrecht, Pressestelle Stadt Arnsberg, Tel. 02932 / 201 1477
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