Meldungsdatum: 11.11.2021

Fälle von Geflügelpest in Deutschland nehmen zu

Kreis Viersen bittet Geflügelhalter um Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

Seit Anfang Oktober treten wieder vermehrt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln in den deutschen Küstenregionen (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern) und in Brandenburg und Bayern auf. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko der Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Hausgeflügelbestände in Deutschland aktuell als „hoch“ ein.

Vor diesem Hintergrund fordert der Kreis Viersen alle Geflügelhalter – auch bei Klein- und Hobbyhaltungen – dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen auf. Dazu zählen unter anderem:

Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens kann auch eine Aufstallung des Hausgeflügels im Kreis Viersen notwendig werden. Der Kreis rät daher allen Geflügelhaltern, Aufstallungsmöglichkeiten schon jetzt vorzubereiten. Alle Geflügelhalter, die ihre Haltung noch nicht dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen gemeldet haben, werden dringend gebeten, dies nun vorzunehmen.

Während in Deutschland vor allem der hochansteckenden Geflügelpest Subtyp H5N1 nachgewiesen wurde, treten in den Nachbarländern Frankreich, Belgien und Polen auch Infektionen mit dem hochansteckenden Subtyp H5N8 auf. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist darauf hin, dass auch wenn bislang keine Übertragung der Virustypen H5N8 auf den Menschen bekannt sind, tote Vögel nicht angefasst werden sollen, um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Grundsätzlich sind die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.

Pressekontakt: Janine Martschinske, Tel. 02162/39-1071