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Presseinformation

11. November 2021
Ab Freitag gilt im DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst die 2G-Regel
Zugang nur für Geimpfte und Genesene


Kreis Steinfurt. Angesichts der aktuellen Lage mit einer ansteigenden Zahl von Coronainfektionen, ändert der Kreis Steinfurt ab Freitag, 12. November, die Regelungen für einen Besuch im DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst in Hörstel: Zum Schutz vor dem Coronavirus gilt dann die 2G-Regel für alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen vollständig gegen Covid 19 geimpft oder von einer entsprechenden Infektion genesen sein. Die entsprechenden Nachweise (Impfausweis analog oder digital, alternativ eine Bescheinigung der zurückliegenden Erkrankung) sind in Verbindung mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein) vorzuzeigen.

Ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie müssen ein ärztliches Attest und einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt weiterhin die 3G-Regel. Da diese regelmäßig an Schultestungen teilnehmen, benötigen sie keinen Immunisierungs- oder Testnachweis. In den Ferien, in denen keine Schultestungen stattfinden, ist ein negativer Testnachweis bzw. ein Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich.

Wichtig bleibt zudem auch im DA die AHA-Formel: Abstand wahren (1,5 Meter), auf Hygiene achten und einen Mund-Nase-Schutz tragen. Die jeweils aktuellen Regelungen sind auch im Internet nachzuschauen unter www.da-kunsthaus.de.




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Kreis Steinfurt | Der Landrat

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